Vorausschauendes Fahren helfe, sich und andere bei Wildwechsel nicht zu gefährden. Autofahrer sollten in Waldabschnitten und an Feldrändern besonders in den Morgenstunden sowie während der Dämmerung vorsichtig fahren und immer bremsbereit sein, betont der GDV.
„Gedrosselte Geschwindigkeit und Wachsamkeit verringern den Anhalteweg sowie die Wucht, mit der über die Straße springendes Wild in den Pkw einschlägt“, sagt die stellvertretende GDV-Hauptgeschäftsführerin Anja Käfer-Rohrbach. Fernlicht blendet die Tiere und lässt sie stehen bleiben – Fahrer sollten daher abblenden und bremsen, wenn sie Wildtiere auf der Straße sehen.
Mit der Hupe können die Tiere in der Regel verscheucht werden. Ist ein Aufprall nicht vermeidbar, sollte eine Vollbremsung mit festgehaltenem Lenkrad erfolgen. „Riskante Ausweichmanöver sind nicht ratsam. Die Kollision mit einem anderen Auto oder einem Baum ist in der Regel gefährlicher als der Zusammenprall mit einem Wildtier“, sagt Käfer-Rohrbach.
Mehr als 280.000 Wildunfälle pro Jahr
Im Jahr 2021 zählten die deutschen Kfz-Versicherer rund 284.000 Wildunfälle mit kaskoversicherten Pkw. Dabei entstanden Schäden in Höhe von 940 Millionen Euro – mehr als 3.300 Euro pro Unfall.
Schäden am eigenen Auto, die durch Haarwild wie Rehe und Wildschweine verursacht werden, begleicht die Voll- beziehungsweise Teilkaskoversicherung. Einige Versicherer haben ihren Schutz zusätzlich auf Unfälle mit bestimmten weiteren oder auch Tieren aller Art ausgeweitet. Auf den persönlichen Schadenfreiheitsrabatt habe ein Wildschaden keinen Einfluss, betont der GDV.
Nach einem Wildunfall richtig verhalten
Wichtig sei, die Unfallstelle zu sichern, betont der GDV. Dazu gehöre Warnblinklicht einzuschalten, ein Warndreieck aufzustellen und die Polizei zu benachrichtigen. Ein verletztes oder getötetes Tier sollte möglichst nicht angefasst werden.
Das Bergen des Tieres sei Aufgabe des Försters oder Jagdpächters. Wichtig sei zudem, Fotos vom Unfallort, vom Tier und vom Fahrzeug machen. Hilfreich für eine schnelle Schadenbearbeitung ist zudem, sich eine Wildunfallbescheinigung von Polizei, Förster oder Jagdpächter ausstellen lassen. Zudem sollt der Versicherer angerufen werden, bevor die Wildspuren beseitigt sind oder das Fahrzeug repariert, verschrottet oder verkauft wird.