Die Hamburger Ratingagentur G.U.B. stuft das Angebot zur Beteiligung an der Rofelma GmbH & Co. KG aus Bad Kohlgrub als nicht platzierungsreif ein. Gravierende Risiken und Mängel ließen eine positive Bewertung durch die G.U.B. nicht zu, so die Analyse.
Das geplante Investitionsvolumen beträgt 6,65 Millionen Euro, davon sollen fünf Millionen Euro als Kommanditkapital bei Anlegern eingesammelt werden. Vorgesehen ist der Erwerb, die Bewirtschaftung und die Veräußerung von Immobilien und Grundstücken aller Art sowie Investitionen von bis zu zehn Prozent des Gesellschaftsvermögens in geschlossene Fonds.
Die G.U.B. kritisiert unter anderem, dass die Verantwortung für den Prospektinhalt von der Fondsgesellschaft selbst übernommen wird, ein separates Emissionshaus sei nicht ersichtlich. Etwaige Ansprüche aus der Prospekthaftung müssten die Anleger demnach mittelbar gegen sich selbst beziehungsweise alle anderen Anleger durchsetzen.
Das Investitionsvorhaben des als Blind Pool konzipierten Fonds sei zudem sehr weit gefasst. Die Auswahl und Entscheidung über die einzelnen Investitionen obliege der Fondsgeschäftsführung. Die prospektierten Investitionskriterien seien sehr weit definiert und enthielten kaum konkrete Anforderungen an die zu erwerbenden Objekte, heißt es in der Analyse. Zudem werde deren Einhaltung für den Erwerb von Objekten im Gesellschaftsvertrag nicht zwingend verlangt.
Die Auswahl, die Prüfung sowie der An- und Verkauf der Objekte erfolge allein durch die geschäftsführende Komplementärin, vertreten durch Maik Feldmann und Alexander Rodt. Für die Beteiligung an der Offerte wäre somit nach G.U.B.-Einschätzung ein erhöhtes Vertrauen in die handelnden Personen notwendig, Anhaltspunkte dafür, dass dieses gerechtfertigt sein könnte, seien aus dem Prospekt jedoch nicht ersichtlich. Auch zu den Erfahrungen der Verantwortlichen enthalte der Prospekt nur sehr wenige Angaben. Insbesondere fänden sich keine Informationen zu konkreten Ergebnissen, die die Geschäftsführung im Erwerb, der Bewirtschaftung und der Veräußerung von Immobilien und Grundstücken erzielt habe. Gleiches gelte für Erfahrungen im Bereich der geschlossenen Fonds.
Eine positive Beurteilung durch die G.U.B. sei, so die Analysten, auch deshalb nicht möglich, weil trotz fehlender Emissionserfahrung die Gesamtfinanzierung beziehungsweise das zumindest definierte Mindestvolumen von 500.000 Euro nicht abgesichert sei. Sollte der Platzierungserfolg hinter den Erwartungen zurückbleiben, könne das Anlegergeld somit ganz oder teilweise verloren sein. Dies gelte insbesondere in der Hinsicht, dass Investitionen bereits vor Erreichen des Mindestvolumens getätigt werden könnten. Außerdem sei auf eine externe Mittelverwendungskontrolle verzichtet worden, die die zweckgebundene Zahlung der Mittel überprüft.
Da die Geschäftsführung von dem Selbstkontrahierungsverbot des Paragrafen 181 BGB befreit sei und somit Verträge zwischen sich selbst und dem Fonds schließen dürfe, bestehe Potenzial für Interessenkonflikte, zumal, wie die G.U.B. anführt, Alexander Rodt laut Prospekt aktiv als Immobilienmakler tätig sei. Auf Fragen an die Emittentin sowie die tiefer gehende Prüfung von Detailfragen haben die Analysten verzichtet. Aufgrund der gravierenden Defizite sei die Analyse allein auf Basis des Prospektes erstellt worden, so die G.U.B.. (hb)
Foto: Shutterstock