Die betroffenen Fahrzeuge, wie Gabelstapler und Landmaschinen, sollten ab 2025 versichert werden, doch dies würde einen großen bürokratischen Aufwand bedeuten. Millionen Versicherungsverträge müssten überprüft und geändert werden.
Die Versicherer argumentieren, dass die derzeitige Rechtslage klar, praktikabel und kostengünstig sei und keinen Handlungsbedarf erfordere. Sie betonen, dass bisher keine Probleme mit dem Versicherungsschutz in Allgemeinen Haftpflichtversicherungen aufgetreten seien. Die Unsicherheit über die neue Pflicht sollte schnell beseitigt werden.