Kein Untergang des Garantiezinses

Im Rahmen neu zu formulierender Aufsichtsregeln wird vorgeschlagen, den Höchstrechnungszins zu streichen. Professor Dr. Hans-Wilhelm Zeidler, Unternehmensberater und Branchenexperte, stellt die Konsequenzen dar.

„Wir stehen nicht vor dem Untergang des Abendlandes, auch nicht des Garantiezinses.“

Die Streichung des Höchstrechnungszinses ist überraschend, hat er doch in der Vergangenheit gut als Leitplanke für die Lebensversicherer funktioniert und quasi zur gleichen Handhabung in der Branche geführt. Nun soll er weg (auch hier wirft Solvency II seinen Schatten voraus) und es stellt sich die Frage: Was bedeutet das?

So dramatisch scheint die Änderung nicht zu sein. Einmal bleibt es den Lebensversicherern unbenommen, Garantien zu vereinbaren. Allerdings ändert sich der Nachweis, wie die notwendigen finanziellen Mittel für die Erfüllbarkeit der Garantieversprechen erwirtschaftet werden sollen.

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Auslaufmodell „klassische Lebensversicherung“

Da war es natürlich einfacher, die Ergebnisse von Gremien in die eigene Produktgestaltung aufzunehmen, als nunmehr individuell den Nachweis führen zu müssen. Gegebenenfalls kommt es dann zu einem Wettbewerb zwischen den Lebensversicherern über die Höhe der Garantien. Das kann natürlich für ertragsschwächere und/oder finanzschwächere Anbieter ein Problem darstellen.

Seite zwei: Eine Konkurrenz-Variable mehr

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