Die Senkung müsse in in ein Gesamtkonzept eingebettet sein, um die kapitalgedeckte Altersvorsorge angesichts der anhaltenden Tiefzinssituation zukunftsfest zu machen.
„Wir appellieren eindringlich an die politischen Entscheidungsträger, zusammen mit der Senkung des Höchstrechnungszinses auch den bislang gesetzlich vorgeschriebenen Beitragserhalt in der Riesterrente und bei der Beitragszusage mit Mindestleistung (BZML) in der betrieblichen Altersversorgung zu überarbeiten“, betont der DAV-Vorstandsvorsitzende Dr. Guido Bader. Hierbei müsse aus zwei Gründen ein neues Garantieniveau unterhalb der bisher vorgeschriebenen hundertprozentigen Beitragsgarantie definiert werden.
„Zum einen erfordert es die aktuarielle Kalkulation, dass für die volle Beitragsgarantie der Garantiezins über den einkalkulierten Kosten liegen muss. Ein Garantiezins von 0,25 Prozent lässt aber keine angemessenen Kosten mehr zu“, so Bader.
Zum anderen müssten sich die Unternehmen teilweise schon heute bei einer hundertprozentigen Beitragsgarantie auf eine risikoarme Anlage der Kundengelder beschränken, die derzeit mitunter Negativzinsen aufweise.
„Der vollständige Beitragserhalt mündet somit in einem teuren Festgeldsparen und damit einem sehr wahrscheinlichen Realwertverlust“, argumentiert der DAV-Vorstandsvorsitzende. Sollte es mit der von der DAV geforderten Senkung des Höchstrechnungszinses keine Reform der Riesterrente und der BZML geben, werden sich nach DAV-Erwartungen die meisten Unternehmen aus diesen Geschäftsfeldern zurückziehen müssen.
„Bereits heute bieten die Banken keine Riesterprodukte mehr an, die Fondsgesellschaften steigen zunehmend aus und laut Daten der Ratingagentur Assekurata bieten auch bereits 40 Prozent der Lebensversicherer keine Riesterrente mehr an“, so Bader abschließend.