Die Bedeutung von Erwerbsunfähigkeits- bzw. Grundfähigkeitsabsicherungen im Neugeschäft wächst. Das ist das Ergebnis einer Sonderabfrage des Gesamtverbands der deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) unter seinen Mitgliedsunternehmen.
Demnach betrug im Jahr 2015 der Anteil des Neugeschäfts am Bestand in der Erwerbsunfähigkeitsversicherung (EU) 18 Prozent, bei Policen gegen Berufsunfähigkeit (BU) dagegen nur zehn Prozent.
Eine EU-Police deckt das Risiko ab, dass ein Versicherter etwa durch einen Unfall oder eine Krankheit so schwer beeinträchtigt ist, dass es überhaupt nicht mehr möglich ist, einer Beschäftigung nachzugehen. Die sogenannten Grundfähigkeitsversicherung zahlt beim Verlust körperlicher Fähigkeiten.
BU weiter am meisten verbreitet
Im Gegensatz zu diesen beiden Varianten wird mit der BU-Police das Risiko abgesichert, dass der Versicherte nicht mehr in seinem bisher ausgeübten Beruf arbeiten kann. Laut GDV war die BU im Jahr 2015 mit 3,8 Millionen Verträgen das mit Abstand am meisten verbreitete Produkt der Branche zur Arbeitskraftabsicherung (EU: 81.415 Verträge). (kb)
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