GDV gegen Bagatellisierung von Unfallflucht

Anja Käfer-Rohrbach
Foto: GDV
Anja Käfer-Rohrbach, stellvertretende GDV-Hauptgeschäftsführerin

Die stellvertretende Hauptgeschäftsführerin des GDV, Anja Käfer-Rohrbach, fordert die Beibehaltung der Straftat für das unerlaubte Entfernen vom Unfallort. Die Hintergründe der Diskussion.

Die Versicherer lehnen eine Entkriminalisierung bei Sachschäden ab, da sie befürchten, dass dies zu weniger gemeldeten Unfällen führen könnte. Käfer-Rohrbach warnt vor einer Bagatellisierung von Unfallfluchten angesichts zunehmender Aggressivität im Straßenverkehr.

Aktuell kann das unerlaubte Entfernen mit Geldstrafe oder bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe geahndet werden, basierend auf dem Nettoeinkommen des Verursachers. Die Diskussion, dies nur noch als Ordnungswidrigkeit zu behandeln, könnte die Hemmschwelle für Unfallfluchten senken und die Versicherten finanziell belasten, befürchtet der GDV. In Deutschland gibt es trotz hoher Strafandrohung jährlich mehrere hunderttausend Fälle von Unfallflucht.

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