Obwohl der Besitz und Anbau ab dem 1. April legalisiert werden, bleiben Straßenverkehrsvorschriften wie THC-Grenzwerte vorerst unklar. „Damit bleibt es auch nach der Legalisierung vorerst bei den aktuellen Regeln, und das heißt: Kiffen wird legal, bekifft Autofahren nicht“, sagt GDV-Hauptgeschäftsführer Jörg Asmussen.
Besondere Probleme fürchten die Versicherer durch Mischkonsum von Cannabis und Alkohol. „Alkohol und Cannabis sind zusammen unberechenbar“, so Asmussen. Sobald Alkohol im Spiel ist, müsse daher eine Null-Toleranz-Grenze für Cannabis gelten.
Autofahrer, die unter dem Einfluss von Cannabis fahren, riskieren Geldstrafen, Punkte und Fahrverbote gemäß dem Straßenverkehrsgesetz. Bei Unfällen droht der Verlust des Versicherungsschutzes, wobei die Haftpflicht den Schaden des Unfallopfers deckt, aber den Verursacher regressiert und die Kaskoversicherung möglicherweise Leistungen einschränkt oder verweigert.