Diesel-Skandal: GDV zieht Schlussstrich

Bildagentur PantherMedia / Andriy Popov
Im Streit mit Autoherstellern wegen mutmaßlich manipulierter Abgaswerte haben bis Ende Oktober 2023 fast 426.000 Kunden ihre Rechtsschutzversicherung in Anspruch genommen.

Es war der teuerste Rechtsstreit in der Geschichte der Rechtsschutzversicherer. Jetzt hat der GDV letztmalig die Zahlen im Diesel-Skandal erhoben. Demnach waren nur gut zehn Prozent der Klagen erfolgreich. Den Streitwert beziffert der Versicherungsverband auf rund elf Milliarden Euro.

Im Streit mit Autoherstellern wegen mutmaßlich manipulierter Abgaswerte haben bis Ende Oktober 2023 fast 426.000 Kunden ihre Rechtsschutzversicherung in Anspruch genommen. Das sind rund 6.000 Fälle mehr als noch im Mai. Allerdings zeigen die Zahlen auch, dass der Anstieg der Fallzahlen spürbar abflacht. Etwa drei Viertel der bearbeiteten Fälle sind nach Angaben des GDV erledigt.

Der GDV hat damit letztmalig Daten zum Diesel-Skandal erhoben. Nach Angaben des Versicherungsverbandes ist es der teuerste Schaden in der Geschichte der deutschen Rechtsschutzversicherer. Seit Beginn der juristischen Aufarbeitung 2015 haben die deutschen Rechtsschutzversicherer 1,52 Milliarden Euro für diesen Schadenkomplex aufgewandt. Darin enthalten sind Anwalts-, Gerichts- und Gutachterkosten.

In 10,4 Prozent der Fälle waren Klagen erfolgreich

Mit der letzten Datenerfassung wurden auch die Erfolgsquoten betrachtet. Nach Auswertung von knapp 81.000 Fällen ergibt sich folgendes Bild: Herstellerunabhängig waren die Klagen in 47,5 Prozent der Fälle nicht erfolgreich, in 42,1 Prozent der Fälle zumindest teilweise erfolgreich. Nur in 10,4 Prozent der Fälle waren die Klägerinnen und Kläger hingegen vollumfänglich erfolgreich.

Der Gesamtstreitwert aller über die Rechtsschutzversicherer abgewickelten Diesel-Rechtsschutzfälle summiert sich mittlerweile auf 10,8 Milliarden Euro. Der durchschnittliche Streitwert pro Diesel-Fall ist leicht zurückgegangen, von 26.100 Euro auf nunmehr 25.300 Euro. Grund dürfte sein, dass nach dem jüngsten Urteil des Bundesgerichtshofes zum sogenannten Thermofenster in etlichen Verfahren die angesetzten Streitwerte niedriger angesetzt werden mussten.

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