Gegenüber ihren Kunden wollen sich die deutschen Lebensversicherer zukünftig deutlich auskunftsfreudiger geben. Das gelobte der Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) in Berlin bei der Vorstellung seines Konzeptes zur umfassenden Modernisierung der Kundenbeziehungen in der Lebensversicherung.
So sollen die Versicherungskunden bereits vor Abschluss des Vertrages ein Produktblatt erhalten, das alle relevanten Daten über Leistung sowie Abschluss- und Verwaltungskosten enthält. Darüber hinaus wollen die Gesellschaften den Kunden künftig jährlich über den aktuellen Wert des Vertrages sowie den aktuellen Rückkaufswert informieren. Zudem spricht sich der Verband dafür aus, analog zur Riester-Rente, die Abschlusskosten auf fünf Jahre zu verteilen.
Eine konträre Auffassung vertritt der GDV bei der Beteiligung der Kunden an den stillen Reserven der Assekuranzen. So hat Bundesjustizministerin Brigitte Zypries in dem Mitte Februar vorgelegten Eckpunktepapier zur VVG-Reform dafür plädiert, die stellen Reserven offen zu legen und die Kunden zur Hälfte daran zu beteiligen. Im Gegensatz dazu möchte der Gesamtverband 90 Prozent der nicht als Risikopuffer für die Garantien erforderlichen Bewertungsreserven aus Aktien und Immobilien dem Versicherten auf einem Schlusszahlungskonto gutschreiben und bei Vertragsende auszuzahlen.
Harsche Kritik übt der Bund der Versicherten (BdV) an den Vorschlägen des GDV. Die Transparenzoffensive des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) mutet an wie ein ?Fackelzug der Nichtigkeiten, moniert Lilo Blunck, Geschäftsführerin des BdV: ?Was da mit mächtigem Argumenten-Getöse und Wortgeklingel unters Volk gebracht wird, ist nichts anderes als das hilflose Hinterherstolpern hinter längst formulierten Forderungen aus Gerichtsurteilen und dem Eckpunktepapier des Justizministeriums.?
Was der GDV der Öffentlichkeit als ?Wendepunkt hin zu einer stringent kundenorientierten Geschäftsphilosophie und -praxis? unterzujubeln versucht, erweise sich bei genauem Hinschauen als die schlichte Erfüllung nicht zu umgehender Forderungen ? allerdings reich garniert mit einer schönfärbenden Ansammlung von Satzungetümen, Worthülsen, Füll- und Flickwörtern.
?Wirklich neu ist darin tatsächlich nichts“, stellt Blunck fest: ?Das steht alles schon in den vom BdV vor höchsten deutschen Gerichten erstrittenen Urteilen und im soeben vorgelegten Eckpunktekatalog von Justizministerin Brigitte Zypries.
Es stelle sich abschließend die Frage, was der GDV unter ?Transparenz? verstehe, wenn er der Öffentlichkeit solche Sätze zumute: „Vorgesehen ist ein umfassendes Informationssystem, das dem Kunden als Vertragspartner jederzeit eine Kurs- und Positionsbestimmung seiner Vorsorge ermöglichen soll.“ Blunck: ?Die ‚Erklärungen‘ des GDV wirken am Ende allenfalls wie das massenweise Zünden von Nebelkerzen.?