GDV: Senioren ab 75 sollen zum Fahrtest

Die Versicherer fordern, dass Autofahrer ab dem 75. Lebensjahr eine verpflichtende Kontrollfahrt absolvieren, um ihre Fahrtüchtigkeit testen zu lassen. „Die Unfallforschung der Versicherer wird in diesem Jahr Standards für eine solche Testfahrt entwickeln“, erklärte Siegfried Brockmann, Chef der Unfallforschung des GDV, in der „Westfalenpost“.

Das Ergebnis des Fahrtests soll vertraulich bleiben und nur eine Empfehlung sein.
Das Ergebnis des Fahrtests soll vertraulich bleiben und nur eine Empfehlung sein.

Amtliche Daten aus dem Jahr 2015 hätten zwar ergeben, dass Senioren absolut gesehen weniger Unfälle als Fahranfänger verursachen. „75 Prozent der Unfälle mit Personenschaden, an denen Senioren über 75 Jahre beteiligt waren, haben sie aber selbst verursacht“, begründete Brockmann die Forderung. Dies sei ein höherer Wert als bei Fahranfängern zwischen 18 und 21 Jahren, die nur 70 Prozent der Unfälle selbst verursachen würden.

„Langfristig wird eine solche Kontrollfahrt zur Pflicht werden müssen“, so Brockmann in der „Westfalenpost“. Das Ergebnis solle aber vertraulich bleiben und nur eine Empfehlung sein. Niemand solle anschließend gezwungen werden, seine Fahrerlaubnis abzugeben. (kb)

Foto: Shutterstock

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