Geldautomaten-Sprengungen: 30 Millionen Euro Bargeld und 80 Millionen Euro Kollateralschäden

Mann mit Bombe. Kriminalitätskonzept.
Bildagentur PantherMedia / kaninstudio
Insgesamt 110 Milionen Euro haben die Versicherer 2022 für Schäden durch gesprengte Geldautomaten gezahlt.

Vor dem Hintergrund stetig steigender Fälle von Geldautomatensprengungen hat die Versicherungswirtschaft erstmals Schadenzahlen erhoben. Demnach lagen 2022 die Gesamtschäden in Deutschland im deutlich dreistelligen Millionenbereich. Bemerkenswert sind die Kollateralschäden: Die Summe des gestohlenen Bargelds fiel deutlich geringer aus als die Gebäudeschäden.

Vor dem Hintergrund stetig steigender Fälle von Geldautomatensprengungen hat die der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) erstmals Schadenzahlen erhoben. Demnach lagen 2022 die Gesamtschäden durch die Automatensprengung in Deutschland im deutlich dreistelligen Millionenbereich. Bemerkenswert ist, dass die Kollateralschäden, in dem Fall die Gebäudeschäden laut GDV höher sind, als die Summe des gestohlenen Bargelds.

„Jedem gestohlenen Euro Bargeld stehen zwei bis drei Euro für Kollateralschäden an Gebäude und sonstiger Infrastruktur gegenüber“, sagt die stellvertretende Hauptgeschäftsführerin des GDV, Anja Käfer-Rohrbach. „Insgesamt haben die Versicherer für Schäden durch gesprengte Geldautomaten gut 110 Millionen Euro aufgewendet. Davon entfielen rund 30 Millionen Euro auf Bargeld.“ 

Knapp 500 Automatensprengungen

In Deutschland gibt es rund 55.000 Geldautomaten. Im vergangenen Jahr registrierte die Polizei 496 Fälle von Geldautomatensprengungen, ein neuer Höchststand. 2021 waren es noch gut 100 Fälle weniger. Um die professionelle Täterstruktur hinter den Geldautomatensprengungen zu bekämpfen, hat Bundesinnenministerin Nancy Faeser im vergangenen Jahr eine Initiative ins Leben gerufen. Neben der Polizei und der Kreditwirtschaft haben auch die Versicherer eine entsprechende Erklärung unterzeichnet. Der Versicherungswirtschaft geht es dabei um Schadenverhütungskonzepte, mit denen Sachschäden reduziert und Personenschäden möglichst verhindert werden.  

Welche präventiven Maßnahmen es zum Schutz von Geldautomaten gibt, hat der GDV inzwischen in einem technischen Leitfaden zusammengefasst. Sie reichen vom Nachtverschluss der Selbstbedienungs-Foyers über die Installation von Einbruchmeldeanlagen und Videoüberwachung bis hin zu Einfärbesystemen für Geldscheine, einer Verringerung des Bargeldbestandes und der gezielten Standortwahl für Geldautomaten.  Weil Kreditinstitute immer wieder das Ziel von Kriminellen sind, benötigen sie einen besonderen Versicherungsschutz, der auch Verluste von Geld und Wertgegenständen mit einschließt. 

Bunker für Geldautomaten

Im Sommer 2021 hatte die R+V Versicherung eine weitere Alternative vorgestellt. Die Lösung war ein freistehender Ringpavillion aus rund 15 Zentimeter starkem Stahlbeton. Der Bunker für das Bargeld bringt rund 10 Tonnen auf die Waage.

Im Inneren befindet sich der Geldautomat, Tastatur und Geldausgabe erreichen die Kunden über eine Art Fenster. „Das Material ist ähnlich wie bei einem Bunker – mit herkömmlichen Sprengmitteln erreicht man da gar nichts“, erklärte seinerzeit Anselm Franz, Geschäftsführer von Veloform, dem Hersteller der Betongebilde. Ihren Ursprung haben die Pavillons im Veranstaltungsbereich: Bei Festivals dienten sie als Kassenhäuschen, bei Messen als Ausstellungsräume.

Ein Bunker für Geldautomaten soll Sprengungen verhindern. Foto: R+V

Gemeinsam mit dem Unternehmen Veloform hatte die R+V das technische Sicherheitskonzept der Pavillons so weiterentwickelt, dass die Geldautomaten geschützt sind. „Die Täter kommen nicht mehr an die Beute. Ein erster Sprengversuch ist gescheitert, in dem Beton war kein einziger Riss“, erzählte Franz.

Die Pavillons werden auf freistehenden Plätzen mit ausreichend Sicherheitsabstand zu umliegenden Häusern aufgestellt. Das Interesse der Banken bezeichnete Franz seinerzeit als groß. „Wir werden derzeit von Anfragen geradezu überrannt“, sagte Veloform-Geschäftsführer Franz.

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