„Die deutschen Versicherer sind sehr stabil“, sagt der Hauptgeschäftsführer des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV), Jörg Asmussen. „Unsere Berechnungen zeigen: Die Unternehmen verfügen über ausreichend Eigenmittel, um Finanzmarktschwankungen und hohe Inflation abzufedern.“
Die Lebensversicherer waren zum Jahresende 2022 sehr gut mit Eigenmitteln ausgestattet. „Die Solvenzquoten betrugen durchschnittlich 510 bis 530 Prozent“, so Asmussen. Zum Vorjahresstichtag lag die Quote bereits bei rund 450 Prozent. Ein Grund für den weiteren Anstieg der Solvenzquoten ist das höhere Zinsniveau, das sich positiv auf die Lebensversicherer auswirkt.
Ohne Berücksichtigung von Übergangsmaßnahmen verbesserte sich die Solvenzquote in der Lebensversicherung nach Einschätzung des Verbands ebenfalls und lag mit schätzungsweise 270 bis 290 Prozent über dem Vergleichswert von 2021 (262 Prozent) und damit weit über dem geforderten Maß von 100 Prozent.
Das Vertrauen der Kundinnen und Kunden spiegele sich auch in der anhaltend niedrigen Stornoquote wider.
In der Schaden- und Unfallversicherung blieb die Bedeckungssituation trotz hoher Inflation stabil. Mit einem Wert von 270 bis 280 Prozent zum Jahresende 2022 entspricht sie in etwa dem Vorjahreswert von 277 Prozent. Hier wirken sich einerseits die höheren Preise auf die Quoten aus. Demgegenüber haben die gestiegenen Zinsen einen entlastenden Effekt auf die Rückstellungen der Versicherer.
Die Solvenzquote bezeichnet das Verhältnis von Eigenmitteln zur Solvenzkapitalanforderung (Solvency Capital Requirement, SCR). Bei einer Solvenzquote von 100 Prozent könnten Versicherer auch in einem theoretischen Krisenszenario, das nur alle 200 Jahre eintritt, alle Verpflichtungen erfüllen. Die Übergangsmaßnahmen wurden beschlossen, um einen reibungslosen Übergang auf den europäischen Regulierungsrahmen Solvency II zu ermöglichen und laufen spätestens 2032 aus.
Die Versicherungsunternehmen müssen ihre Solvenzquoten für 2022 in ihren Berichten zur Solvabilität und Finanzlage (SFCR) bis 11. April 2023 veröffentlichen. Der Stichtag für Versicherungsgruppen ist der 22. Mai 2023.