Zum Start des Trilogverfahrens zur Financial Data Access Regulation (FiDA) warnt der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) vor massiven Belastungen und gravierenden Folgen für die Branche. Die geplante EU-Verordnung zur Weitergabe von Finanzdaten an Drittanbieter drohe, IT-Ressourcen zu blockieren, Innovationen auszubremsen und den Datenschutz zu gefährden.
„FiDA schafft neue Bürokratie mit unklarem Nutzen für die Verbraucher. Das bindet Ressourcen, hemmt Innovation und verteuert letztlich auch die Produkte für Kundinnen und Kunden“, kritisiert Jörg Asmussen, Hauptgeschäftsführer des GDV. Statt zusätzlicher regulatorischer Pflichten brauche es eine klare Priorisierung der EU auf zukunftsgerichtete Projekte wie Cyber-Resilienz und Künstliche Intelligenz.
Zweifel an Kundenutzen und Kosten
Ziel der FiDA-Verordnung ist es, Verbraucherinnen und Verbrauchern einen besseren Zugang zu ihren Finanzdaten zu ermöglichen und die Weitergabe dieser Daten an Drittanbieter zu erleichtern. Damit will die EU-Kommission digitale Innovationen in der Finanzbranche fördern. Doch laut GDV sei unklar, ob für ein solches System überhaupt eine ausreichende Nachfrage bestehe.
Die Versicherungswirtschaft warnt zudem vor hohen Investitionskosten: Der Aufbau entsprechender Schnittstellen und IT-Infrastrukturen sei aufwendig und koste nicht nur Geld, sondern binde auch Fachkräfte – Ressourcen, die angesichts des Fachkräftemangels dringend an anderer Stelle benötigt würden. Vor allem kleine und mittlere Unternehmen könnten durch die Anforderungen an ihre Grenzen geraten.
Risiken für den Datenschutz
Auch beim Datenschutz sieht der Verband Risiken. „Der Austausch sensibler Kundendaten über standardisierte Schnittstellen erhöht die Gefahr von Cyberangriffen und Datenmissbrauch“, so Asmussen. Er warnt zudem vor einem ungleichen Wettbewerb: „Wir laufen Gefahr, dass europäische Finanz- und Versicherungsunternehmen zum bloßen Datenlieferanten für große Tech-Konzerne werden, während diese selbst kaum vergleichbare Verpflichtungen eingehen.“
Der Gesetzesvorschlag zur FiDA-Verordnung wird derzeit im Trilogverfahren zwischen EU-Kommission, Europäischem Parlament und dem Rat der EU verhandelt. Ein Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens wird unter der dänischen Ratspräsidentschaft in der zweiten Jahreshälfte 2025 erwartet.