Als die zweifach geimpfte Urlauberin aus Portugal zurückkehrte, galt das Land als Virusvariantengebiet, so dass die Frau direkt in eine zweiwöchige Quarantäne musste. Während ihrer Absonderung wurde Portugal jedoch nur noch als Hochinzidenzgebiet eingeordnet.
Verkürzung de Quarantäne
Daraufhin stellte die Reiserückkehrerin einen Eilantrag auf Verkürzung ihrer Quarantäne. Die Arag-Rechtsexperten weisen darauf hin, dass nach der Corona-Einreiseverordnung des Bundes zwar die Risikoeinstufung des Landes zum Zeitpunkt der Rückkehr für die Dauer der Quarantäne entscheidend ist.
Verstoß gegen Artikel 3 Absatz 1 Grundgesetz
Doch die längere Absonderungspflicht ist nicht vereinbar mit dem Gleichbehandlungsgrundsatz (Artikel 3 Absatz 1 Grundgesetz). Denn für andere Portugal-Reisende, die einige Tage später aus dem Urlaub zurückgekehrt sind, galt eine verkürzte Quarantäne, weil das Land bereits zum Hochrisikogebiet herabgestuft worden war (Verwaltungsgericht Mainz, Az.: 1 L 504/21.MZ).