Für die Herausgeber der Anleihen soll es demnach einfacher werden, nachzuweisen, dass sie grüne und klimafreundliche Projekte finanzieren.
Die neue Verordnung legt nun einheitliche Anforderungen an die Herausgeber für die Verwendung des neuen Labels fest. Diese beziehen sich den Angaben zufolge auf die EU-Taxonomie, die bereits Bereiche listet, in die Bürger und Unternehmen Geld investieren können, um den Klimawandel zu bekämpfen. Zudem wird ein Aufsichtsrahmen für externe Prüfer der grünen Bonds aufgesetzt. Für Bereiche, die bislang nicht in der Taxonomie geregelt werden, ist zunächst ein bestimmtes Maß an Flexibilität vorgesehen. Die Einigung muss nun noch formell vom Europaparlament und den EU-Staaten bestätigt werden. Sie soll ein Jahr nach Inkrafttreten wirksam werden.(dpa-AFX)