Gegen Sippenhaft hilft nur Transparenz

Auch die Kritik der Zeitung, bei den weiterhin häufig aufgelegten Blind-Pools habe der Anbieter – wie in dem berichteten Fall – “freie Hand”, ist in Hinblick auf die verbindlichen und von der Bafin genehmigten Anlagebedingungen der AIF, die Verwahrstelle, die notwendige externe Bewertung beim Kauf von Fondsobjekten, die vielen Vorschriften für die KVG selbst und die generelle Aufsicht der Bafin zumindest fragwürdig.

Ebenso konstruiert ist die Behauptung, die Fondslobby habe das KAGB „weichgespült“, weil statt Banken auch alternative Verwahrstellen wie Anwälte oder Steuerberater zulässig sind. Dass auch diese eine Erlaubnis der Bafin benötigen, fällt da mal eben unter den Tisch, und geradezu eine Frechheit ist die Behauptung mit der Rechtsanwalt Peter Mattil in dem Artikel zitiert wird: „Die tanzen im Zweifel nach der Pfeife der Initiatoren“.

Bisher jedenfalls gibt es keinerlei Indizien dafür, dass die alternativen Verwahrstellen weniger zuverlässig arbeiten würden als Banken in gleicher Funktion. Das scheint aber nicht weiter zu stören, wenn es darum geht, ein lieb gewonnenes Vorurteil krampfhaft zu bestätigen.

Vorurteile scheinbar unbezwingbar

Dass Mattil, dessen Kanzlei häufig Anleger vertritt, ein gewisses Interesse daran hat, ist nicht weiter verwunderlich. Von einer ansonsten renommierten Zeitung wie der „Zeit“ hingegen darf mehr erwartet werden. Doch die Vorurteile sind scheinbar unbezwingbar.

So frustrierend das für die AIF-Branche auch sein mag: Es hilft nichts, den Kopf in den Sand zu stecken oder sich in ein Schneckenhaus zu verkriechen. Vielmehr müssen die Anbieter mit möglichst transparenten Informationen immer und immer wieder gegenhalten.

Dazu zählt auch eine möglichst aussagekräftige Dokumentation der Ergebnisse der bisherigen Fonds. Nur so kann die einzelne KVG auch darauf pochen, dass sie ausschließlich für die Ergebnisse ihrer eigenen Fonds verantwortlich ist – und nicht für andere. Ob „Performancebericht“ oder – so wie bei Conti – „Leistungsbilanz“ darüber steht, spielt hingegen keine Rolle.

Stefan Löwer ist Chefanalyst von G.U.B. Analyse und betreut das Cash.-Ressort Sachwertanlagen. Er beobachtet den Markt der Sachwert-Emissionen als Cash.-Redakteur und G.U.B.-Analyst insgesamt schon seit 25 Jahren. G.U.B. Analyse gehört wie Cash. zu der Cash.Medien AG.

Foto: Florian Sonntag

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