Geimpft, genesen, getestet: 3G am Arbeitsplatz gilt ab Mittwoch

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Die neuen 3G-Regeln am Arbeitsplatz und im Verkehrsbereich sollen nach Angaben der Bundesregierung voraussichtlich ab kommendem Mittwoch gelten. Bundespräsident Frank Walter Steinmeier hat das neue Infektionsschutzgesetz mittlerweile unterzeichnet.

Das geht aus einem Tweet hervor, den das Bundesarbeitsministerium am Freitag verbreitete: „Um Beschäftigte besser zu schützen, gilt ab 24. November 3GamArbeitsplatz.“ Das Bundesgesundheitsministerium bestätigte auf Nachfrage, das ab diesem Tag auch die geplante 3G-Regel in Verkehrsmitteln und die bundesweiten Testpflichten in Pflegeeinrichtungen in Kraft treten sollen. Die entsprechende Änderung des Infektionsschutzgesetzes enthält auch die Wiedereinführung der Homeoffice-Pflicht, die damit ebenfalls ab Mittwoch greifen dürfte.

Bundespräsident und Bundesgesetzblatt

Eine Sprecherin des Arbeitsministeriums schränkte auf Nachfrage allerdings ein, dass ein Inkrafttreten davon abhänge, wann das Gesetz vom Bundespräsidenten ausgefertigt und im Bundesgesetzblatt verkündet werde. Laut Gesetz tritt dieses am Tag nach der Verkündung in Kraft.

Man rechne spätestens am Mittwoch damit, sagte die Sprecherin. Aus den Bundespräsidialamt hieß es, dass vorbehaltlich der verfassungsrechtlichen Prüfung nicht vor Mitte nächster Woche mit einem In-Kraft-Treten des Infektionsschutzgesetzes zu rechnen ist. Der Bundestag hatte die Neuregelung am 18. November beschlossen. Am 19. November stimmte auch der Bundesrat zu.

Quelle/Grafik: dpa/picture alliance: „Die neuen Corona-Regeln“, Grafik: J. Reschke, Redaktion: M. Lorenz

Maximal 48 Stunden alter PCR-Test

Wenn im Betrieb „physischer Kontakt“ zu anderen nicht ausgeschlossen werden kann, soll demnach der Zutritt zur Arbeitsstelle nur noch mit Impf-, Genesenen- oder tagesaktuellem Testnachweis – oder maximal 48 Stunden altem PCR-Test – möglich sein. Firmen sollen das täglich kontrollieren. Wer keinen Nachweis vorlegen will, dem soll im schlimmsten Fall die Kündigung drohen.

Nachweis für Busse, Bahnen und Flugzeuge

In Bussen, Bahnen oder in Deutschland startenden Flugzeugen sollen Passagiere, die nicht geimpft oder genesen sind, einen Nachweis über einen negativen Corona-Schnelltest mit sich führen müssen. Bundesweit sollen zudem Beschäftigte und Besucher Pflegeheime, Kliniken und Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen nur mit tagesaktuellem negativen Test betreten dürfen. Geimpfte oder genesene Beschäftigte können auch täglich Selbsttests machen oder zweimal pro Woche PCR-Tests vorlegen. (dpa-AFX)

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