Die versicherten Schäden durch gesprengte Geldautomaten blieben auch im vergangenen Jahr hoch. Insgesamt mussten die Versicherer 2023 für Schäden durch Geldautomatensprengungen 95 Millionen Euro aufgewenden, sagt Anja Käfe-Rohrbach, stellvertretende Hauptgeschäftsführerin des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft. Dagegen entfielen rund 20 Millionen Euro auf gestohlenes Bargeld.
„Jedem Euro gestohlenem Bargeld stehen zwei bis drei Euro für Kollateralschäden an Gebäude und sonstiger Infrastruktur gegenüberstehen“, betont Käfer-Rohrbach. Vor dem Hintergrund stetig steigender Fälle von Geldautomatensprengungen hatte die Versicherungswirtschaft im Jahr 2022 erstmals Schadenzahlen erhoben. Demnach leisteten die Unternehmen rund 110 Millionen Euro für entsprechende Schäden, 30 Millionen Euro davon für Bargeld. Nach Angaben des GDV gibt es rund 50.000 Geldautomaten hierzulande. Im vergangenen Jahr registrierte die Polizei 461 Fälle von Geldautomatensprengungen, 35 weniger als im Jahr zuvor.
Um die professionelle Täterstruktur hinter den Geldautomatensprengungen zu bekämpfen, hat Bundesinnenministerin Nancy Faeser 2022 eine Initiative ins Leben gerufen. Neben der Polizei und der Kreditwirtschaft haben auch der GDV eine entsprechende Erklärung unterzeichnet. Der Versicherungswirtschaft geht es dabei um Schadenverhütungskonzepte, mit denen Sachschäden reduziert und Personenschäden möglichst verhindert werden.
GDV-Leitfaden und andere Ideen
Welche präventiven Maßnahmen es zum Schutz von Geldautomaten gibt, hat der GDV in einem technischen Leitfaden zusammengefasst. Sie reichen vom Nachtverschluss der Selbstbedienungs-Foyers über die Installation von Einbruchmeldeanlagen und Videoüberwachung bis hin zu Einfärbesystemen für Geldscheine, einer Verringerung des Bargeldbestandes und der gezielten Standortwahl für Geldautomaten. So hatte etwa die R+V-Versicherung im August 2021 einen Geldautomatenbunker vorgestellt, der außerhalb des Bankgebäudes aufgestellt werden kann.
Weil Kreditinstitute immer wieder das Ziel von Kriminellen sind, benötigen sie einen besonderen Versicherungsschutz, der auch Verluste von Geld und Wertgegenständen mit einschließt.
Wie solche Versicherungslösungen aussehen könnten, erläuter der GDV hier .