Gemeinsame Wohnung, gemeinsame Versicherung

Wenn Paare in eine gemeinsame Wohnung ziehen, gilt es vieles neu zu ordnen – auch die Versicherungen. Bei einigen Policen bietet es sich nach Auskunft der Postbank an, die Verträge zusammenzulegen und dadurch Kosten zu sparen.

Wer in einem gemeinsamen Haushalt wohnt, kann nicht nur bei der Hausratsversicherung sparen.

Ob mit oder ohne Trauschein – wenn Paare ihre Haushalte zusammenlegen, gibt es mehr zu organisieren als nur den Umzug. Neben Ummeldung des Wohnsitzes sollte auch ein Versicherungs-Check auf dem Merkzettel stehen, rät die Postbank.

Prämien einsparen

Sobald ein gemeinsamer Hausstand gegründet wird, könnten einige Versicherungen zusammengelegt werden, sodass die Höhe der zu zahlenden Prämien sinke. Bei der Hausratversicherung sei es ohnehin sinnvoll, die Police bei einem Umzug zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen.

Denn häufig sei die Höhe der Versicherungsprämie an die Wohnfläche gekoppelt, und wenn eine zu geringe Fläche angegeben wird, könne dies im Schadensfall zu Leistungskürzungen führen. Doch auch wenn das Paar in eine größere Wohnung zieht, könnten unter dem Strich die Kosten sinken, sagt Stefan Weinert von der Postbank: „Wenn bisher zwei Wohnungen vorhanden waren und nun eine einzige größere Wohnung zu versichern ist, fällt die Gesamtprämie oftmals geringer aus als zuvor.“

Verträge neu ordnen

Besitzen beide Partner Rechtsschutzversicherungen, können diese ebenfalls auf einen gemeinsamen Nenner gebracht werden, wenn die Versicherungsnehmer in einer häuslichen Gemeinschaft leben. Hier sollten Paare prüfen, welche Leistungen in den einzelnen Verträgen abgedeckt sind, und den Schutz neu strukturieren. Beim Auflösen von doppelten Rechtsschutzversicherungen gelte üblicherweise die Regel, dass der ältere Vertrag beibehalten und der jüngere gekündigt wird.

Auch die private Haftpflichtversicherung sei ein klassischer Kandidat für die Zusammenlegung bei der Gründung eines gemeinsamen Hausstandes.

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Denn die Hochstufung von einem Single- in einen Paartarif sei meist weitaus günstiger als die Weiterführung von zwei getrennten Versicherungen – allerdings mit einer Einschränkung: „Paare sollten bedenken, dass eine gemeinsame Haftpflichtversicherung nicht einspringt, wenn die Versicherten untereinander einen Schaden verursachen“, erläutert Postbank Experte Stefan Weinert.

Bei der Haftung gegenüber Dritten seien dagegen mit dem Umstieg auf die gemeinsame Versicherung keine Einschränkungen verbunden. (bk)

Foto: Shutterstock

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