Bei der Generationenberatung sollte der Berater, wenn er Themen wie Vollmachten oder das Testament aufgreift, eine scharfe Trennlinie zwischen Information und Beratung ziehen – denn stößt er zu weit ins Terrain der Rechtsdienstleistung vor, macht er sich haftbar.
Gastbeitrag von Margit Winkler, Institut Generationenberatung
Generationenberatung ist für die Finanzbranche eine großartige Möglichkeit, sich mit Wissen und starken Netzwerkpartnern zu positionieren und den Kunden einen echten Mehrwert zu bieten. Besonders in Zeiten von niedrigen Zinsen und immer geringeren Provisionen sind funktionierende neue Konzepte gefragt.
Im Rahmen einer Generationenberatung sollten folgende acht Punkte beachtet und absolut eingehalten werden:
1. Information versus Beratung: Im gesamten Wording darf keine Formulierung bei Vollmachten, Patientenverfügung und Testament auftauchen, die eine Beratung zum Ausdruck bringt. Falsch: Ich berate Sie zu Vollmachten. Richtig: Ich informiere …
2. Nicht auf Experten verweisen: Dem Kunden den Eindruck vermitteln, dass keine Experten notwendig sind oder gar ein Beraterhonorar verlangen, das sich auf das Beraten oder sogar auf das Erstellen von anwaltlichen Dokumenten bezieht.
3. Kein indirektes Honorar: Es ist auch nicht möglich, ein Honorar zu verlangen, in dem die anwaltliche Dienstleistung einbezogen ist. Hier ist Klarheit nötig und wichtig. Anwaltliche Leistungen sind von Juristen zu erbringen und von ihnen auch direkt abzurechnen.
4. Keine Konkretisierung: Dem Kunden sagen, was er in seinem konkreten Fall bei Vollmachten, Patientenverfügung und Testament tun sollte oder konkrete Aussagen zu einem bereits bestehenden Dokument treffen.
Seite zwei: Keine Formulare für den Kunden ausfüllen