8. Um Familie des Kunden kümmern
Der Vollmachtgeber kann nur für sich selbst eine Vollmacht erstellen und damit seiner Familie die Betreuung ersparen. Umgekehrt gehört es zum Selbstverständnis des Generationenberaters, dass er sich auch um die wichtigen Personen seines Kunden kümmert: Erst wenn diese eine Vollmacht errichten lassen, ist der eigene Kunde entlastet.
9. Pflegelotse, Family Office und Testamentsvollstrecker
Der Generationenberater sichert ab und unterstützt die Vorsorge für den Ernstfall. Ist die Pflegebedürftigkeit eingetreten, dann braucht der Kunde jemanden, der ihn auf alle Unterstützungsmöglichkeiten im Pflegefall hinweist und sich um die private Bürokratie kümmert. Das ist der Pflegelotse, ein neues Berufsbild. Viel bekannter ist der Testamentsvollstrecker, der das Vermögen nach dem Tod im Sinne des Erblassers verwaltet.
Autorin Margit Winkler ist Inhaberin des Instituts Generationenberatung.
Foto: Institut Generationenberatung
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