Bauunternehmer sollen privaten Bauherrn in Zukunft keine schwammig formulierten Verträge mehr vorlegen dürfen. Das sieht ein erster Entwurf für ein Gesetz zur Reform des Bauvertragsrechts vor, an dem derzeit im Haus von Bundesverbraucherminister Heiko Maas (SPD) gearbeitet wird.
Demnach soll der Unternehmer schriftlich festhalten, welche Leistungen er erbringen und welche Materialien er benutzen wird. Auch der Zeitpunkt der Fertigstellung des Hauses muss im Vertrag genannt werden. Laut Bauherren-Schutzbund ist die Bauzeit in 56 Prozent aller Verträge nicht konkret fixiert.
Mehr Spielraum für private Bauherren
„Das wäre ein echter Fortschritt“, sagte der Geschäftsführer des Bauherren-Schutzbundes, Florian Becker, der Deutschen Presse-Agentur. Auch die Tatsache dass der Bauherr künftig nach Vertragsabschluss 14 Tage Zeit erhalten soll, um es sich noch einmal anders zu überlegen, sei zu begrüßen.
[article_line type=“most_read“]
„Damit wird er vor übereilten Entscheidungen geschützt“, erklärte Becker. Aus Sicht der Verbraucherzentrale Bundesverband sind auch die vorgesehenen Neuregelungen zur Haftung beim Einbau mangelhafter Baumaterialien gut. „Wenn der Handwerker nicht auf dem Schaden sitzenbleibt, wird es für den Verbraucher einfacher, seine Forderungen ihm gegenüber durchzusetzen“, erklärte die Rechtsexpertin Jutta Gurkmann.
Quelle: dpa-AFX
Foto: Shutterstock.com