Der 1.000-Meter-Mindestabstand von Windrädern zu Siedlungen in Hessen ist rechtens. Der Hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Kassel lehnte am Mittwoch eine Klage eines Unternehmens aus Osthessen ab.
Auch wenn aus Lärmschutzgründen 500 bis 600 Meter ausreichend sein könnten, sei es der Landesplanung erlaubt, einen höheren Wert festzusetzen, sagte der Vorsitzende Richter.
Es müssten auch Faktoren wie Lichtreflexe oder Schattenwurf berücksichtigt werden. Eine Revision ließ das Gericht nicht zu.
21 Windräder an zehn Standorten geplant
Die klagende Firma will nach Angaben von Geschäftsführer Jochen Schwarz 21 Windräder an zehn Standorten in Hessen bauen und hatte die aus ihren Sicht zu großen Abstandsvorgaben beklagt.
Quelle: dpa-AFX
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