Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hat Klagen gegen das sogenannte 10-H-Gesetz zurückgewiesen. Damit bleibt die seit Februar 2014 geltende Einschränkung für den Bau von Windkraftanlagen bestehen.
Das 10-H-Gesetz regelt, dass in Bayern der Abstand eines Windrads zum nächsten Wohnhaus das Zehnfache der Bauhöhe betragen muss.
„Für uns war der Weg vor den Bayerischen Verfassungsgerichtshof die letzte Möglichkeit, um eine falsche politische Entscheidung, die die Landtagsmehrheit der CSU in fast schon diktatorischer Weise durchgedrückt hat, doch noch zu korrigieren. Die Landtagsmehrheit hat gegen die Interessen von Bürgerinnen und Bürgern, Kommunen und Windbranche und im klaren Gegensatz zu bundespolitischen Zielstellungen gearbeitet. Auch wenn ihr Tun rechtlich nicht anstößig gewesen sein soll, so ist und bleibt es doch politisch fatal“, kritisierte Raimund Kamm vom Bundesverband Windenergie.
Bayern bleibe damit von der Energiewende abgeschnitten und müsse künftig durch Windparks in anderen Bundesländern und auf Nord- wie Ostsee mit Strom versorgt werden. „Unsere Forderung bleibt bestehen: 10-H muss weg! Bayern muss wieder an der Energiewende teilnehmen“, so Kamm weiter.
Auch Initiatoren von Beteiligungsangeboten, die in bayrische Windkraftanlagen investieren, haben die 10-H-Regelung deutlich kritisiert. (kb)
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