Im Wirecard-Insolvenzverfahren haben Gläubiger und Aktionäre insgesamt Forderungen von über zwölf Milliarden Euro angemeldet. Vor Gericht geht es zwar um niedrigere Summen, doch falls EY eines Tages rechtskräftig zu Schadensersatz verurteilt werden sollte, könnte das kostspielig für die Wirtschaftsprüfer werden. Musterverfahren dienen dazu, quasi stellvertretend für eine Vielzahl von Klagen eine Entscheidung herbeizuführen. Dafür gibt es ein eigenes Gesetz, das Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG).
Allein in München sind mittlerweile über tausend Klagen gegen den früheren Wirecard-Vorstandschef Markus Braun und EY eingegangen – die Prüfer hatten die mutmaßlich gefälschten Bilanzen des mittlerweile zerschlagenen Konzerns über Jahre testiert. Zuständig für das Musterverfahren wird nicht das Landgericht München selbst sein, sondern das Bayerische Oberste Landesgericht. (dpa-AFX)