Gericht: Falk-Anleger müssen zahlen

Das Landgericht Berlin hat den Antrag einer Anlegerin des Falk-Fonds 71 auf Prozesskostenhilfe wegen fehlender Erfolgsaussichten zurückgewiesen. Das geht aus einem Beschluss des Gerichts hervor, den der Insolvenzverwalter des Fonds, Josef Nachmann, cash-online übermittelte. Die Anlegerin hatte die Hilfe beantragt, um sich gegen Nachmanns Klage zu wehren, jene Ausschüttungen des Fonds zurückzuzahlen, die nicht durch Gewinne gedeckt waren.

?Der Antrag auf Gewährung von Prozesskostenhilfe ist zurückzuweisen, weil die beabsichtigte Rechtsverfolgung der Beklagten keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat?, heißt es in der Begründung des Gerichts. Das von der Anlegerin vorgetragene Argument, dass sie nicht im Handelsregister als Kommanditistin eingetragen war, sondern von einer Treuhänderin vertreten wurde, lassen die Richter nicht gelten. Die Haftung eines Kommanditisten setze nicht seine Eintragung ins Handelsregister voraus. Auch auf Gutgläubigkeit könne die Anlegerin sich nicht berufen. Demnach muss sie zahlen.

Wenige Wochen zuvor war allerdings auch Nachmann mit einem Antrag auf Prozesskostenhilfe im Verfahren gegen einen anderen Anleger gescheitert. ?Die beabsichtigte Rechtsverfolgung ist mutwillig, denn eine verständige mit eigenem Geld klagende Partei würde den beabsichtigten Rechtsstreit nicht führen?, so die Begründung des Landgerichts Hanau. Nachmann betreibe zahlreiche Verfahren gegen Anleger des Falk-Fonds, bei denen identische Rechtsfragen streitig seien. Eine nicht hilfsbedürftige Partei würde jedoch ?statt hunderte allenfalls einige wenige Rechtsstreite führen, um eine höchstrichterliche Entscheidung herbeizuführen?, die dann den Ausgang etwaiger weiterer Verfahren bestimmt, so das Gericht. Nachmann wollte hierzu auf Anfrage von cash-online nicht Stellung nehmen.

Weitere Artikel
Abonnieren
Benachrichtige mich bei
0 Comments
Inline Feedbacks
View all comments