Gericht: Fragen zu Linders Banken-Grußwort müssen beantwortet werden

Christian Lindner
Foto: Christof Rieken
Bundesfinanzminister Christian Lindner

Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) muss nach einer Gerichtsentscheidung Medien Auskunft erteilen zu einem Grußwort bei einer Bank und einem Immobilienkredit des Geldhauses – jedoch nicht generell zu privaten Geschäftsbeziehungen.

Wie das Berliner Verwaltungsgericht mit Verweis auf die Pressefreiheit im Eilverfahren entschieden hat, muss das Bundesfinanzministerium vier Fragen zu einem Videogrußwort Lindners im Mai 2022 für eine Karlsruher Privatkundenbank beantworten. Insgesamt begehrte der Antragsteller, ein „Tagesspiegel“-Redakteur, Auskunft zu neun Fragen, wie eine Gerichtssprecherin am Montag mitteilte. (Az.: VG 27 L 28/23)

Fragen zu sonstigen privaten Geschäftsbeziehungen des Ministers müsse das Ministerium aber nicht beantworten, entschied das Gericht. Diese seien nicht dienstlich geprägt, sondern privat. „Allein der Umstand, dass ein Minister in dieser Funktion möglicherweise ministerielle Grußworte für private Unternehmen erstellt hat, mit denen ihn eine private Geschäftsbeziehung verbindet oder verbunden hat, rechtfertige nicht die Annahme, er habe seine privaten Belange mit dienstlichem Handeln verquickt“, hieß es zur Begründung.

Vorwürfe zurückgewiesen

Gegen die Entscheidung ist laut Gericht eine Beschwerde vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg möglich. Das Bundesfinanzministerium kommentierte die Entscheidung nicht.

Zeitungen hatten unter anderem berichtet, Lindner habe sich nach dem Videogrußwort bei derselben Bank einen weiteren Kredit geben lassen. Der Minister hatte die Vorwürfe zurückgewiesen. Sein Anwalt und das Finanzministerium teilten damals mit, Grußworte zu Jubiläen gehörten zur Amtsführung eines Ministers.

Die Berliner Staatsanwaltschaft hatte im vergangenen Januar zu einem Prüfvorgang der Abteilung für Korruptionsbekämpfung mitgeteilt, sie sehe im Zusammenhang mit dem Immobilienkredit „keinen Anfangsverdacht strafbaren Verhaltens“. (dpa-AFX)

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