Auch wenn die Geschäftsbedingungen von Paypal ausgedruckt mehr als 80 Seiten lang sind – das macht sie nach einem Gerichtsbeschluss nicht automatisch zu lang und unwirksam. Deutsche Verbraucherschützer erlitten mit der Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln auch in zweiter Instanz einen Rückschlag in ihrem Kampf für überschaubare Nutzungsregeln. (Az. 6 U 184/19)
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) habe als Kläger nicht dargelegt, dass der Umfang der allgemeinen Geschäftsbedingungen von Paypal unzumutbar sei, entschieden die Richter. Man müsse berücksichtigen, dass die AGB die Abwicklung einer Zahlung zwischen fünf verschiedenen Personen ermöglichten. So könnten daran neben dem Zahlenden, dem Zahlungsempfänger und PayPal auch Banken und Kreditkartenunternehmen beteiligt sein.
Der Verband wollte die Paypal-Geschäftsbedingungen als unverständlich und unzumutbar lang untersagen lassen. Er berief sich dabei unter anderem auf eine Auswertung mit Software, die die Verständlichkeit von Texten analysiert. Das Gericht ließ den Hinweis auf einen „Verständlichkeitsindex“ jedoch nicht gelten. So könne etwa die Verwendung von Fremdwörtern auch dann zulässig sein, wenn diese hinreichend erläutert würden. Das Urteil fiel bereits am 19. Februar und wurde am Freitag bekanntgegeben. Eine Revision wurde nicht zugelassen. (dpa-AFX)
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