Im Verfahren um die erste Musterfeststellungsklage in Deutschland will das Oberlandesgericht Stuttgart zunächst die Zulässigkeit überprüfen. „Nicht jeder Verein soll einen solchen Prozess führen dürfen“, erklärte der Vorsitzende Richter am Freitag in Stuttgart. Der Gesetzgeber habe so verhindern wollen, dass eine Klageindustrie entstehe.
Ein strittiger Punkt ist, ob der klagende Verein überhaupt genug Mitglieder hat und ob diese etwa als Rechtsanwälte nicht eigene Interessen verfolgen.
In dem Stuttgarter Verfahren geht es um Autokredit-Verträge der Mercedes-Benz-Bank. Der Klage der Schutzgemeinschaft für Bankkunden haben sich laut dem Bundesamt für Justiz rund 680 Fahrzeugbesitzer angeschlossen. Nur gut 140 der Eingetragenen könnten nach einer ersten Einschätzung als berechtigt angesehen werden, so der Richter.
Bank hält Klauseln für korrekt
Die Kläger wollen erreichen, dass die Widerrufsregeln in den Bankverträgen für unzulässig erklärt werden und damit auch die Fristen hinfällig sind. Dann, so hoffen sie, könnten sie das Geschäft auch nach Jahren noch rückgängig machen und ihre Autos einfach zurückgeben – nicht nur, aber insbesondere inzwischen ungeliebte Diesel. Die Bank selbst hält die Klauseln in ihren Verträgen für korrekt und die Klage für unbegründet. (dpa-AFX)
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