Als erster Versicherer am deutschen Markt hat die Gerling-Konzern Allgemeine Versicherungs-AG, Köln, eine Rechtsschutzversicherung für Unternehmen eingeführt, die sich gegen Ansprüche aus dem „Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz“ (AGG) ? besser bekannt unter dem früheren Namen „Antidiskriminierungsgesetz“ ? zur Wehr setzen wollen.
Die EU-weit geltende Gerling-Antidiskriminierungs-Rechtsschutzpolice erstattet bedingungsgemäß sämtliche Kosten, die im Rahmen der Abwehr dieser Ansprüche entstehen, sowohl im außergerichtlichen als auch im gerichtlichen Stadium. Dazu zählen im Wesentlichen die Kosten des eigenen Rechtsanwalts sowie Gerichts-, Sachverständigen- und Zeugenkosten. Verliert das versicherte Unternehmen den Prozess, werden auch die Kosten der klagenden Partei übernommen.
Mitversichert in der Gerling Antidiskriminierungspolice sind auch Ansprüche gegen Unternehmen im Bereich des allgemeinen Zivilrechts, soweit sie auf AGG-Verletzungen beruhen. Auch im privaten Rechtsverkehr gilt bei Verstoß gegen das AGG die Schadenersatz-Haftung in voller Höhe und die Entschädigung für immaterielle Schäden
Das AGG, das voraussichtlich Anfang August in Kraft tritt, soll europäische Antidiskriminierungsrichtlinien in deutsches Recht umsetzen. Schwerpunkt des Gesetzentwurfs sind Diskriminierungen auf dem Gebiet des Arbeitslebens aufgrund des Geschlechts, der Rasse oder ethnischen Herkunft, der Religion oder Weltanschauung. Weitere Benachteiligungskriterien sind Alter, Behinderung und sexuelle Identität.
Arbeitgeber sollen nach Auffassung des geplanten Gesetzes grundsätzlich für Benachteiligungen durch Vorgesetzte, Kollegen sowie betriebsfremde Dritte haften. Kommt es zu Benachteiligungen, besteht für den Arbeitgeber eine Ersatzpflicht für materielle Schäden in unbegrenztem Ausmaß sowie eine Entschädigungspflicht für immaterielle Schäden.