Zinstief, Inflation und sinkende gesetzliche Renten stellen die Altersvorsorge der Deutschen vor eine große Herausforderung. Wertsteigerungen, Renditeerwartungen und günstige Regelungen der Erbschaftsteuer bei Partner und Kind sprechen für das bestgeschützte Vermögen der Deutschen: die eigene Immobilie.
Auf was Sie bei Immobilienanlagen achten sollten, erklärt die Expertin Margit Winkler vom Institut Generationenberatung.
Standort: In Städten ist der Wohnraum gesuchter als auf dem Land und innerhalb der Städte schneiden allgemein größere Standorte besser ab als kleine. In gefragten Lagen sind auch schon in den letzten Jahren die Preise tüchtig gestiegen.
In wirtschaftlich schwachen Regionen und besonders auf dem Land hingegen ist ein Preisverfall zu beobachten. Der Standort ist also entscheidend.
Vermietung: Die Erträge bei der Immobilie sind die regelmäßigen Mieten. Es kann zu Ausfällen kommen weil Mieter nicht zahlen oder häufig wechseln. Auch das ist eine Standortfrage: gefragte und teurere Lagen führen zu einer Selektion von zahlungskräftigen Mietern.
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Die Rendite ist im Vergleich zur Kapitalanlage höher – doch der Aufwand auch. Wer sich selbst um Vermietung, Renovierungen, Abrechnungen, etc. kümmert, spart Kosten. Dagegen ist der Aufwand bei jeder Geldanlage sehr viel geringer. Trotzdem bleibt meist ein höherer Ertrag auch nach Kosten für eine mögliche Hausverwaltung im Vergleich zu einer Anlage in festverzinsliche Wertpapiere oder Fonds-Anlagen.
Fristigkeit: Eine Anlage in Immobilien ist kein Kurzläufer. Der Erwerber sollte lange Laufzeiten im Visier haben und nicht kurzfristig verkaufen wollen. Allein die Kaufnebenkosten, wie Grunderwerbssteuer, Notarkosten, eventuell Kosten des Maklers, müssen erwirtschaftet werden.
Elternunterhalt: Die Immobilie ist das bestgeschützte Vermögen überhaupt. Das gilt insbesondere für die eigene Wohnimmobilie. Wenn Eltern durch Pflege bedürftig werden, zahlen die Kinder. Diese sind häufig selbst Rentner oder werden es bald. Wer mehrere Immobilien besitzt, muss wissen, dass nur eine Immobilie zum Schonvermögen gehört und damit frei ist. Alle anderen könnten zum Elternunterhalt verwertet werden.
Seite zwei: Immobilienvermögen vererben