Rückkehr zum gesetzlichen BU-Schutz? Lieber nicht!

Aktuell ist nur rund jeder vierte Erwerbstätige bei Verlust der Arbeitskraft privat versichert. Zur Lösung des Problems werden Stimmen lauter, die ein Comeback des gesetzlichen BU-Schutzes fordern. Doch diese Forderung geht an den Fakten vorbei.

Gastkommentar von Michael Franke, Franke und Bornberg

Michael Franke: “Die private BU bleibt der Königsweg zur Sicherung der Arbeitskraft. Damit dieser Weg nicht nur Akademikern und anderen vermeintlich guten Risiken offensteht, muss der Trend zu immer mehr Berufsgruppen nicht nur gestoppt, sondern umgekehrt werden.”

Die private BU federt wirtschaftliche Risiken ab, wenn der Beruf krankheitsbedingt nicht mehr im vereinbarten Umfang ausgeübt werden kann. Bei Verzicht auf abstrakte Verweisbarkeit, mittlerweile Branchenstandard, wird sogar das spezifische Tätigkeitsprofil abgedeckt. Ohne Zweifel bietet eine BU den Königsweg zur Absicherung der Arbeitskraft. Es kann aber nicht Aufgabe staatlicher Sicherungssysteme sein, den Wunsch nach Absicherung individueller Tätigkeitsprofile zu erfüllen. Für eine Solidargemeinschaft kommt es vielmehr darauf an, die Fähigkeit abzusichern, mit eigener Arbeit Geld zu verdienen.

Kosten zu hoch

Das Rentenreformgesetz von 1999 hat Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsrenten durch die zweistufige Erwerbsminderungsrente abgelöst. Diesen Schritt haben nicht zuletzt die hohen Kosten für den gesetzlichen BU-Schutz erzwungen. Sie waren in den 90-er Jahren rasant gestiegen. Mit der Reform sollte die Finanzierbarkeit des Rentensystems – unter Berücksichtigung der demografischen Entwicklung – für die Zukunft gesichert werden. Eine Rückkehr der gesetzlichen Rentenversicherung zum alten Leistungsbild ist deshalb weder wahrscheinlich noch bezahlbar, zumal der Kostendruck durch den Anstieg psychischer Erkrankungen weiter zunimmt.

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Der gesetzliche Schutz ist besser ist als sein Ruf. Mit über 170.000 neuen Erwerbsminderungsrenten per anno und medizinischen sowie beruflichen Rehabilitationsmaßnahmen in siebenstelliger Größenordnung bietet die DRV eine beachtliche Grundversorgung. Das ändert aber nichts daran, dass die Renten keineswegs ausreichen (und schon vor 2000 zu niedrig waren), um vor dem sozialen Abstieg zu schützen. Ganze 370 Euro monatlich erhalten Neurentner bei teilweiser Erwerbsminderung, und bei voller Erwerbsminderung sind es gerade einmal 662 Euro.

BU hat Tradition

Ärgerlich an dieser Debatte ist noch etwas anderes. Kritiker erwecken den Eindruck, als hätte der Staat bei seinem Rückzug aus der Berufsunfähigkeitsrente diese der privaten Versicherungswirtschaft zu treuen Händen übergeben. Und nun würde die Branche das Vertrauen verspielen und sei an der Aufgabe gescheitert. Die Darstellung lässt die lange Tradition der privaten BU-Versicherung in Deutschland unter den Tisch fallen. Einige Versicherer bieten BU-Schutz bereits seit den 50er Jahren an. In ihrer heutigen Form ist die BU seit den Achtzigern am Markt. Für Bevölkerungsgruppen wie Selbstständige und Freiberufler war und ist sie seit Jahrzehnten die einzige Möglichkeit, den Verlust der Arbeitskraft finanziell abzufedern.

Seite zwei: Was ist zu tun?

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