Gestiegen ist die Zahl der gesprengten Geldautomaten etwa in Hessen: Nach 30 im gesamten Vorjahr waren es bis Mitte Dezember 44. Mehr als 2,4 Millionen Euro wurden nach Angaben der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main auf diese Weise landesweit gestohlen, der Sachschaden wird mit mehr als 2,1 Millionen Euro angegeben.
Die Deutschen machten zwar inzwischen mehr Gebrauch von digitalen Zahlungsmöglichkeiten, auch bedingt durch die Corona-Pandemie, sagte eine Sprecherin der deutschen Kreditwirtschaft. Die Bereitstellung von Bargeld auch in den Nachtstunden bleibe dennoch ein wichtiger Teil der Infrastruktur.
Die meisten Geldautomaten werden laut Polizeistatistik von kriminellen Banden aufgebrochen, deren Mitglieder nicht in Deutschland leben. Der überwiegende Teil wohnt in den Niederlanden. Um an die Täter heranzukommen, gebe es eine enge Zusammenarbeit mit den niederländischen Strafverfolgungsbehörden, heißt es aus dem BKA. Das habe bereits zu mehreren Ermittlungserfolgen geführt.
Risikoanalyse für jeden Standort
Niedersachsens Innenminister Boris Pistorius (SPD) hatte bei der Innenministerkonferenz von Bund und Ländern Anfang Dezember gefordert, die Banken sollten mehr für die Sicherheit der Automaten tun. Der Sprecher der sozialdemokratisch geführten Innenressorts sagte: „In den Niederlanden und in Belgien gibt es gesetzliche Verpflichtungen für die Banken, die Geldautomaten besser zu schützen. Bevor wir so etwas bei uns machen müssen, appelliere ich an die Banken hier in Deutschland und die entsprechenden Verbände, dass sich die Bankinstitute zukünftig zunächst auf freiwilliger Basis besser schützen.“ Die Zunahme der Sprengungen hierzulande sei auch auf ein Ausweichen der Täter zurückzuführen, nachdem Sicherheitsvorkehrungen in Belgien und den Niederlanden verstärkt worden seien.
„Wir beobachten das alles jetzt schon sehr genau“, auch wegen der Gefährdung der Anwohner, sagte die Sprecherin der Kreditwirtschaft. Auf Basis eines Schemas des BKA werde für jeden Standort eine Risikoanalyse vorgenommen, um passende Schutzmaßnahmen zu ergreifen – etwa Einbruchmeldeanlagen oder Anti-Gas-Systeme. Sollte es eine neue gesetzliche Regelung geben, „werden wir uns dem stellen“. (dpa-AFX)