Gerade für private Krankenversicherer ist das eine ganz wichtige Fragestellung, denn diese werben nach wie vor damit, eine optimale Versorgung auf dem aktuellsten Stand der Wissenschaft zu gewähren. Entsprechend hoch ist die Erwartungshaltung ihrer Kunden, nämlich schon früh von fortschrittlichen Behandlungsmethoden profitieren zu können – das gilt selbstverständlich auch für die Nutzung von Gesundheits-Apps.
Kostenübernahme hängt in aller Regel von zwei Faktoren ab
Ob ein privater Krankenversicherer die Kosten für eine solche App grundsätzlich anerkennt, hängt in aller Regel von zwei Faktoren ab: vom Versicherungsumfang und von der medizinischen Notwendigkeit. Beides ist im Hinblick auf Gesundheits-Apps nicht unproblematisch.
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So lassen sich Gesundheits-Apps nicht klar zu einer der typischerweise versicherten Leistungsarten wie ambulante oder stationäre Heilbehandlung, Arzneimittel oder Hilfsmittel zuordnen. So ist alleine schon die Frage, ob diese ein Teil des Versicherungsumfangs sein können, nur mit einer gewissen Unsicherheit zu beantworten. Eigentlich müsste man hierfür eine eigene Leistungsart vorsehen – dafür ist aber zum einen das Thema noch zu jung und zum anderen ist eine solche Erweiterung für bestehende Verträge kaum möglich.
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