Auch inhaltlich hat die Gothaer das Produkt deutlich weiterentwickelt: Erweitert wird etwa die so genannte Rückwärtsversicherung, die Schäden abgedeckt, deren Ursprung vor Vertragsabschluss liegen, die aber nachweislich erst nach Beginn des Versicherungsschutzes sichtbar werden.
Sinnvolle Deckungsverbesserungen
Bei der so genannten Nachmeldefrist, die ebenfalls ausgedehnt wird, tritt die Police auch dann noch ein, wenn der Vertrag schon abgelaufen ist. Der Schaden muss während der Vertragslaufzeit verursacht worden sein, wird aber erst nach Vertragsende sichtbar. Darüber hinaus sichert die Cyber-Police nunmehr neben Vermögensschäden auch Sachschäden – wie zerstörte Hardware ab und leistet auch bei Schäden durch Unter- oder Überspannung oder elektromagnetische Störung.
Und auch, wenn durch Datenklau eine Überweisung auf einem falschen Konto gelandet ist, greift der erweiterte Schutz. Mitversichert sind zudem ab sofort auch auf Basis der EU-DSGVO verhängte Bußgelder sowie Schäden etwa im Zusammenhang mit privaten Mobiltelefonen von Mitarbeitern, die mit Wissen des Arbeitgebers dienstlich eingesetzt werden (BYOD).
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