Cash. sprach mit Roland Roider, Vorstand der Haftpflichtkasse Darmstadt, über die Sensibilisierung von kleinen und mittelständischen Unternehmen für die Notwendigkeit einer Gewerbehaftpflichtversicherung und die Erfolgsquote vor Gericht beim passiven Rechtsschutz.
Cash.: Unterschiedliche Betriebe sind branchenspezifischen Risiken ausgesetzt, bei Handwerksbetrieben sind dies andere als bei Einzelhändlern. Wie schlägt sich dieser Aspekt in Ihrer Gewerbeversicherung nieder?
Roider: Um die individuellen Risiken jeder Branche abzusichern, arbeiten wir bei jeder Police mit allgemeinen und speziellen Bedingungen. Die allgemeinen sind für alle Kunden gleich. Sie enthalten beispielsweise die Absicherung gegen Umweltschäden, Produkthaftungsrisiken und Datenschutzverletzungen. Die speziellen Vertragsbestandteile sind durch uns hingegen ganz spezifisch auf die jeweiligen Branchen und Berufsgruppen abgestimmt. Für Gesundheitsberufe sind hier unter anderem die versicherten Tätigkeiten geregelt – für Hoteliers hingegen die besondere gesetzliche Haftung für eingebrachte Sachen der Übernachtungsgäste. Häufig wird ein Schaden erst Jahre nach seiner Entstehung bemerkt und der Versicherung gemeldet. Der kalkulierte Preis muss aber auch solche Spätschäden berücksichtigen.
Wie gehen Sie mit dieser Herausforderung um?
Diese Herausforderung bringt jedes Versicherungsgeschäft mit sich. Das Ausmaß unterscheidet sich je nach Sparte, in der Haftpflicht ist es allerdings am gravierendsten. Spätschäden kommen zwar seltener vor, sind dafür aber umso teurer. Besonders kostenintensiv sind beispielsweise Schäden aus der Arzt- oder Produkthaftung. Rückstellungen für bereits eingetretene, jedoch noch nicht gemeldete Schäden zu bilden, ist für uns also von zentraler wirtschaftlicher Bedeutung. Die Rückstellung erfolgt anhand spezieller aktuarieller Reservierungsverfahren, die dann auch in der Prämienkalkulation für die jeweiligen Risiken berücksichtigt werden. Die Versicherer bieten grundsätzlich auch einen passiven Rechtsschutz: Berechtigte Ansprüche werden übernommen, während unberechtigte Forderungen abgewehrt werden.
Seite zwei: „Welcher Nicht-Jurist kann einem Anwalt auf Augenhöhe begegnen?„