Die IKK-Direkt, Kiel, bietet erstmalig in Zusammenarbeit mit der Kassenärztlichen Vereinigung Schleswig-Holstein (KVSH) den Wahltarif ?Gesetzlicher Privatpatient? an. Damit haben Kunden als gesetzlich Krankenversicherte den Status eines Privatpatienten. Und so funktioniert das Modell: Für die haus- und fachärztliche Behandlung wird anstelle des Sach-leistungsprinzips das Kostenerstattungsprinzip eingeführt. Dazu schließt der IKK-Landesverband Nord ausschließlich für seine Mitgliedskasse IKK-Direkt mit der KVSH eine besondere Vereinbarung über die Vergütung der ärztlichen Honorare für das Kalenderjahr 2007. Demnach gilt für alle Versicherten der IKK-Direkt grundsätzlich eine Einzelleistungsvergütung nach der ärztlichen Gebührenordnung EBM (Einheitlicher Bewertungsmaßstab) mit einem Punktwert um 7,5 Cent.
Wählt der Versicherte die Kostenerstattungsvariante, greift die privatärztliche Gebührenordnung (GOÄ) zum Faktor 2,3-fach. In der Höhe der Honorierung für nieder-gelassene Ärzte seien beide Alternativen ungefähr gleich-wertig, teilte die IKK-Direkt mit. In der Kostenerstattung-svariante genießt der Versicherte jedoch zusätzlich den Leistungsumfang der Privatversicherung. Hinsichtlich der Behandlung durch Vertragsärzte tritt er wie ein Privatpatient auf. Arznei-, Heil- und Hilfsmittel wie auch die Kranken-hausbehandlung werden weiter über die Krankenver-sichertenkarte abgerechnet. Mit der Abrechnung der ärztlichen Vergütung wurde die Privatärztliche Verrechnungsstelle Schleswig-Holstein (PVS) betraut.
Schleswig-Holstein ist damit das erste Bundesland, das dieses Modell mit einer gesetzlichen Krankenkasse offeriert.