Die Kernleistung der Unfallversicherung ist die Invaliditätsleistung, die sich auf Basis der im Tarif angegebenen sogenannten Gliedertaxe bemisst. Bei einer Analyse der Gliedertaxen von 70 Unfalltarifen treten erhebliche Unterschiede zu Tage.
Gastbeitrag von Ellen Ludwig, Geschäftsführerin von Ascore Das Scoring
Die Kernleistung der Unfallversicherung ist die Invaliditätsleistung, auch wenn diverse Zusatzleistungen nach einem Unfall, wie kosmetische Operationen, Zahnersatz, Bergungskosten, Kur- und Rehakosten oder auch eine Haushaltshilfe für eine bestimmte Zeit in vielen modernen Unfallpolicen enthalten sind.
Gliedertaxe maßgeblich für Invaliditätsleistung
Die Invaliditätsleistung bemisst sich aufgrund der im Tarif angegebenen sogenannten Gliedertaxe. In dieser sind aber nicht nur Gliedmaßen im klassischen Sinn geregelt sondern auch Schädigungen der Sinnesorgane, das heißt: Sprechen, Sehen, Hören, Riechen und Schmecken.
Die Werte aus 70 Unfalltarifen im Scoring geben eine Orientierung zu den Soll-Leistungen aus der Gliedertaxe (siehe Grafik).
Hierbei gibt es erhebliche Unterschiede in den Tarifen: Die Empfehlungen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) werden in keinem Tarif unterschritten, aber wie anhand der Maximalwerte zu erkennen ist, ist noch deutlich Luft nach oben.
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