Auf der ersten Gläubigerversammlung der insolventen Göttinger Gruppe im Berliner Amtsgericht Charlottenburg überbrachte der Insolvenzverwalter Professor Rolf Rattunde den stillen Gesellschaftern heute schlechte Nachrichten: ?Ich gehe davon aus, dass die gesamten Anlagen der Göttinger Gruppe in Höhe von gut einer Milliarde Euro vollständig verloren sind?, erklärte Rattunde.
Rattunde ist für die Göttinger Gruppe Vermögens- und Finanzholding KGaA mit 93.000 Anlegern zuständig. Die ebenfalls zur Gruppe gehörende Securenta AG mit rund 160.000 Anlegern wird in einem eigenen Verfahren von dem Insolvenzverwalter Peter Knöpfel abgewickelt.
Die Anleger der Holding müssten zudem mit Steuernachforderungen rechnen. In Verhandlungen mit dem Finanzamt Göttingen bemühe er sich, zusätzliche Schäden für die Anleger nach Möglichkeit zu mildern. Die Finanzämter könnten Steuerersparnisse der vergangenen Jahre zurückfordern, da die Göttinger Gruppe zuletzt keine ordnungsgemäße Buchhaltung mehr betrieben habe und viele Belege fehlten. ?Die Klärung der Geldflüsse und Verantwortlichkeiten kann deshalb noch Jahre dauern?, berichtet Rattunde.
Anleger könnten auch für die aufgelaufenen Verluste des Konzerns haftbar gemacht werden. Dies betrifft insbesondere Ratensparer bis zur Höhe der noch nicht eingezahlten Einlage und Gesellschafter, die Ausschüttungen (Entnahmen) erhalten haben.
?Grundsätzlich können Anleger mit rückständigen Einlagen für solche Verluste haften?, kommentiert Rattunde, ?andererseits können sie auch Gläubiger sein, falls sie falsch beraten wurden.? Dies müssten die Anleger allerdings beweisen. Stille Gesellschafter, die bei ihrer Beteiligung falsch beraten wurden, könnten im Insolvenzverfahren Forderungen anmelden und erhielten dann auch ein Stimmrecht als Gläubiger. (gei)