„52 Prozent der Befragten denken, dass die Kosten für eine betriebliche Krankenversicherung zu hoch seien. Das kann ich entkräften: Je nach Tarif liegt der Beitrag in der Regel deutlich unter einem Prozent der Lohn- und Gehaltssumme eines Unternehmens. Das Investment ist also relativ klein, die Steigerung der Attraktivität des Unternehmens jedoch enorm“, so Ebenkamp.
Betriebsrentenstärkungsgesetz noch weitestgehend unbekannt
Seit dem 1. Januar 2018 gilt das Betriebsrentenstärkungsgesetz – und damit neue bzw. veränderte gesetzliche Rahmenbedingungen in der betrieblichen Altersversorgung (bAV). Bewährte Formen der bAV werden weitergeführt, zusätzlich kommen neue Pflichten auf die Arbeitgeber zu. Insgesamt wird die Betriebsrente – gleichermaßen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer – aber deutlich lukrativer.
Auf die Frage „Sind Ihnen die Neuregelungen der betrieblichen Altersvorsorge über das Betriebsrentenstärkungsgesetz bekannt?“ antworten allerdings nur 35 Prozent der Befragten mit Ja. Zwei von drei Unternehmen sind die Neuerungen durch das Betriebsrentenstärkungsgesetz immer noch unbekannt.
„Vor dem Betriebsrentenstärkungsgesetz war ein Zuschuss zur Entgeltumwandlung durch den Arbeitgeber freiwillig. Das hat sich nun geändert. Der Arbeitgeber ist gesetzlich zu einer Zuzahlung in Höhe von 15 Prozent des Arbeitnehmerbeitrags verpflichtet, soweit er aufgrund der Entgeltumwandlung Sozialversicherungsbeiträge einspart. Im Wettbewerb um Mitarbeiter sollten Arbeitgeber die bAV verstärkt als Personalinstrument nutzen, indem sie den Pflicht-Zuschuss mit einem freiwilligen Arbeitgeber-Beitrag zur Entgeltumwandlung aufstocken. So wird das Unternehmen als Arbeitgeber noch attraktiver, gewinnt engagierte Mitarbeiter und man motiviert das Team langfristig“, erklärt Bianca Hövelmann, Leiterin Fachsupport Leben bei der Gothaer Lebensversicherung AG
Über die Befragung
Ziel der KMU-Studienreihe ist es, den Status quo in kleinen und mittelständischen Unternehmen zum Thema Versicherungsschutz und Risikobewusstsein zu erheben. Die Studie wurde bereits in den Jahren 2010, 2013, 2015, 2017 und 2018 durchgeführt. Um mögliche Veränderungen im Zeitverlauf aufzuzeigen, werden zentrale Fragen über die Befragungswellen konstant gehalten.
Im Rahmen der Gothaer KMU Studie 2019 wurden 1.009 Personen in kleinen und mittelständischen Unternehmen mit bis zu 500 Mitarbeitern zum Thema befragt. Die Befragung erfolgte als Online-Studie durch das Onlinepanel der „data field Feldservice GmbH“. Befragt wurden Personen, die in den jeweiligen Unternehmen für das Thema Versicherungen (mit-) verantwortlich sind.
Der Befragungszeitraum war vom 27. Februar bis 15. März 2019. Durchführendes Institut war die HEUTE UND MORGEN GmbH, Köln. Die befragten Unternehmen stammen aus 21 Branchen (unterteilt nach dem WZ-Code, die in der deutschen amtlichen Statistik derzeit gebräuchliche Klassifikation der Wirtschaftszweige).
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