Pflegerente: Sollte es durch einen Unfall oder einer Krankheit zu einer Einstufung in die Pflegestufe I, II oder III nach dem Sozialgesetzbuch XI kommen, erhält der Kunde die volle monatliche Pflegerente. Die Einstufung in die Pflegestufe erfolgt durch den Medizinischen Dienst. Nach drei Jahren in einer Pflegestufe wird die Rente nach Angaben der Gotheer auch bei Aberkennung jeglicher Pflegestufe weiter gezahlt.
Grundfähigkeitsrente: Die Rentenleistung wird bei dauerhaftem Verlust definierter körperlicher Grundfähigkeiten, wie zum Beispiel Gehen, Hören, Sehen oder Sprechen erbracht. Der Leistungsanspruch ermittelt sich demnach nach einem „klar definierten Punktesystem“. Ab 100 Punkte wird die monatliche Rente gezahlt.
Organrente: Dieser Baustein bietet eine Rentenleistung bei irreversibler Schädigung der Funktionsfähigkeit von Hirn, Lunge, Herz, Leber oder Nieren. Der Leistungsfall soll anhand von „medizinisch klar definierter objektiver Kriterien“ bestimmt werden.
Rente bei Krebserkrankung: Wenn eine bösartige Krebserkrankung (maligne Tumore, Blutkrebs- oder Lymphknoten-Krebserkrankung) festgestellt wird, so leistet die Gothaer UnfallrentePlus ab dem Stadium/Grad 2 die vereinbarte monatliche Rente, deren Leistungsdauer je nach Krebsstadium/-grad variiert. (lk)
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