Zur Einführung der Unisex-Tarife ändert die Gothaer Krankenversicherung ihre Vertragsedingungen (AVB) für Neu- und Bestandskunden. Mit den neuen AVB, die ab dem 1. Januar 2013 gelten, will der Krankenversicherer seinen Kunden Leistungsverbesserungen und mehr Transparenz bieten.
Wie der Kölner Versicherer mitteilt, gibt es für Versicherte ab 2013 folgende Leistungsverbesserungen: Im außereuropäischen Ausland besteht demnach von Versicherungsbeginn an für die ersten sechs Monate des Auslandsaufenthaltes Versicherungsschutz. Eine Mindestversicherungszeit von zwölf Monaten sei nicht mehr erforderlich.
Krankentransport mit geeigneten Transportmitteln
Ambulante Behandlungsleistungen in Krankenhausambulanzen und medizinischen Versorgungszentren können künftig in Anspruch genommen werden, wenn eine Zulassung zur vertragsärztlichen Versorgung nachgewiesen ist. Zudem ist laut Gothaer im Notfall ein Krankentransport mit geeigneten Transportmitteln, etwa per Flugzeug, im Leistungsumfang enthalten.
Behandlungen in Krankenhäusern, die auch Kur- und weitere Leistungen anbieten, können ohne vorherige schriftliche Zusage des Versicherers durchgeführt werden. Die Vertragsbedingungen geben künftig einen Überblick darüber, in welchen Fällen die Gothaer Anschlussheilbehandlungen übernimmt.
Zusatzversicherung ohne Gesundheitsprüfung
Im Falle des Eintritts der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) kann der Versicherte den Teil des bisherigen Versicherungsschutzes, der von der GKV nicht gedeckt wird – wie etwa Einbettzimmer und Chefarztbehandlung – mit entsprechenden Zusatzversicherungen beim Kölner Versicherer ohne erneute Gesundheitsprüfung absichern.
Bei der Kindernachversicherung gilt die notwendige Mindestversicherungszeit eines Elternteils als erfüllt, wenn zum Zeitpunkt der Antragstellung die 20. Schwangerschaftswoche noch nicht vollendet war, so die Gothaer. Damit stehe auch im Falle einer Frühgeburt die Nachversicherungsoption für das Kind zur Verfügung. (jb)
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