Das Taping ist beschlossene Sache. Während viele Makler noch miteinander diskutieren, nimmt Cash.Online die Entscheidung zum Anlass und fängt Stimmen aus der Branche ein. Als Nächster äußert sich Dr. Sebastian Grabmaier, Geschäftsführer des Maklerpools Jung, DMS & Cie..
Was halten Sie von der Entscheidung für Taping?
Grabmaier: Für Vermittler mit einer Erlaubnis nach § 34f der Gewerbeordnung bedeutet dies eindeutig eine Überregulierung. Denn im Unterschied zu Banken und anderen Finanzinstituten werden ja bei Investmentvermittlern gerade keine telefonischen Orders erteilt, sondern es folgt stets ein schriftlicher Auftrag mit umfänglicher Beratungsdokumentation.
Es sind mir auch nicht wirklich Fälle bekannt, in denen bei einer Fondsvermittlung gerade durch das Telefongespräch Schäden ausgelöst wurden, denn beim persönlichen Beratungsgespräch besteht ja weiter keine Aufzeichnungspflicht. Mit dem Taping für §34f-Vermittler wird also mal wieder mit Kanonen auf Spatzen geschossen.
Dient diese Entscheidung neben dem Verbraucherschutz auch dem Vermittler, indem Dokumentation und Rechtssicherheit auf beiden Seiten steigen?
Grabmaier: Zuerst einmal ist nicht überall, wo Verbraucherschutz draufsteht, Verbraucherschutz drin. Die deutscher Bankenlobby wollte vielmehr ein so genanntes „level playing field“ also die Gleichbehandlung angeblich gleicher Sachverhalte, die in Wirklichkeit aber eben nicht gleich sind.
Die deutsche Sozialdemokratie und damit die große Koalition betreibt also hier in erster Linie Bankenschutz, was mir unverständlich ist. Die Erfahrungen aus dem Haftungsdach-Vermittlungsgeschäft zeigt, dass die meisten Berater nach der Einführung der Taping-Pflicht schlicht nicht mehr bereit sind, am Telefon Auskunft zu geben. Was daran verbraucherfreundlich sein soll, weiß ich nicht.
Taping fördert im Ergebnis die Tendenz zur Vermittlung (meist als reiner Tippgeber) von Vermögensverwaltungslösungen bzw. Online-Beratungsangeboten wie unserem Robo Advisor easyROBI.
Welchen Schritt erwarten Sie als Nächstes in Sachen Regulierung?
Grabmaier: Unseligerweise steht die bankaufsichtsrechtliche Aufsicht über die Investmentvermittler als Ziel im Koalitionsvertrag und das Finanzministerium bemüht sich hier jüngst um zügige Umsetzung.
§ 34f-Vermittler sollen also unter Haftungsdächer bzw. neu zu regulierende „Vertriebsgesellschaften“ und damit in die BaFin-Aufsicht gezwungen werden. Dies löst im Wesentlichen erst mal Kosten aus, weil die BaFin hierfür angeblich rund 2.000 neue Mitarbeiter benötigt.
Angesichts dessen, dass die Vermittlung von streng regulierten Produkten durch §34f-Vermittler kaum Beschwerden, kaum Schäden und bisher keinen einzigen Skandal ausgelöst hat, steht also ein weiterer, völlig unnötiger und überflüssiger Regulierungsschritt an, der nur den Banken hilft und sonst niemandem.
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