Und noch so ein Satz, der nicht wenige Verfechter von mehr Regulierung auf die Palme bringen wird: „Die Existenz eines legalen Grauen Kapitalmarkts an sich ist kein regulatorischer Missstand, sondern Ausdruck der Grundsätze von Gewerbefreiheit und Privatautonomie.“
Gleichwohl setzt sich der Beitrag ausführlich auch mit den Risiken etwa von Genussrechten und Nachrangklauseln auseinander. Die Bafin unterstütze die Bundesregierung fortlaufend dabei, einen angemessenen Schutz der Privatanleger zu gewährleisten.
Derzeit würden etwa Handlungsoptionen ausgelotet, die gesetzlichen Regelungen zu Transparenz, Vertriebskanälen und Reichweite der Aufsichtsbefugnisse anzupassen.
Das lässt durchaus darauf schließen, dass die Regulierung noch verschärft wird und unerwünschte Lücken im Anwendungsbereich des KAGB oder bei der Beaufsichtigung des Vertriebs bald geschlossen werden.
Dass die Bafin aber allen Aktivitäten außerhalb des KAGB misstrauisch und ablehnend gegenüber steht oder den Grauen Kapitalmarkt gar vollständig „austrocken“ will, ist offenkundig nicht der Fall. Eher das Gegenteil.
Der nächste GroKo-Knatsch?
So verfolgt der Beitrag wohl auch einen weiteren Zweck: Das Finanzministerium von Wolfgang Schäuble (CDU), dem die Bafin untersteht, öffentlich gegenüber überzogenen Forderungen der SPD-Ministerien von Heiko Maas (Justiz, Verbraucher) und Sigmar Gabriel (Wirtschaft, Energie) zu positionieren.
Dann wäre der nächste GroKo-Knatsch programmiert. Schließlich dürften die Genossen noch immer schäumen, weil Schäuble sie schon bei der Einführung des KAGB über den Tisch gezogen hat und wollen dies korrigieren. Das wird nun nicht einfacher werden.
Stefan Löwer ist Chefanalyst von G.U.B. Analyse. Er beobachtet die Branche und ihre Produkte als Cash.-Redakteur und G.U.B.-Analyst insgesamt bereits seit mehr als 20 Jahren. G.U.B. Analyse ist eine Marke des Deutschen Finanzdienstleistungs-Instituts (DFI), das wie Cash. zu der Cash.Medien AG gehört.
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