Wer vorzeitig in Rente gegangen ist, muss also nicht mehr aufpassen, dass er nicht zu viel verdient, wenn er oder sie nebenher noch arbeitet. Bisher können Ruheständler erst nach Erreichen der regulären Altersgrenze unbeschränkt nebenher arbeiten. Sonst droht eine Minderung oder gar den Wegfall des Rentenanspruchs. Nach geltender Gesetzeslage wäre von 2023 an nur noch ein Nebenverdienst von 6.300 Euro im Jahr anrechnungsfrei.
Außerdem ist vorgesehen, die entsprechenden Grenzen für Bezieher von Erwerbsminderungsrenten zu erhöhen, und zwar auf rund 17.000 Euro um Jahr. Der parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Bundestagsfraktion, Johannes Vogel, sagte der FAZ, wer nach dem Renteneintritt doch noch wieder mehr arbeiten wolle als zuvor gedacht, könne dies nun unbesorgt tun. „Wir können es uns nicht leisten, auf diese Menschen und ihr großes Erfahrungswissen zu verzichten.“
Für die Jahre 2020 bis 2022 war die Hinzuverdienstgrenze im Rahmen einer befristeten Corona-Sonderregelung auf gut 46.000 Euro im Jahr erhöht worden. Ohne die nun geplante Gesetzesänderung wäre sie zum 1. Januar 2023 automatisch wieder auf 6.300 Euro geschrumpft. (dpa-AFX)