Als „sozialpolitischen Meilenstein“ hatten die Spitzen der Großen Koalition am Sonntag die Ergebnisse des Koalitionsausschusses bezeichnet und ihre Einigung, etwa zur Grundrente und einem weitergehenden Sozial-und Leistungspaket vorgestellt. Für den DFK – Verband für Fach- und Führungskräfte eine vertane Chance.
Die Grundrente soll ab 1.1.2021 ca. 1,5 Millionen Rentenempfängern mit 35 Beitragsjahren eine höhere Rente ermöglichen. Der Bedarf soll dabei durch eine Einkommensprüfung im Datenaustausch zwischen Finanzbehörden und Rentenversicherungsanstalt festgestellt werden.
„Zunächst ist die Abkehr eines unbeschränkten Zugangs zur Grundrente zwar zu begrüßen. Allerdings ist noch völlig offen, was dann tatsächlich bei der Einkommensprüfung berücksichtigt wird und wie diese Mehrkosten finanziert werden sollen. Denn die Kosten für diese Sozialleistung tragen vor allem die jüngeren Beitrags- und Steuerzahler“, so die Einschätzung des DFK-Vorstandsvorsitzenden Michael Krekels zum Kompromiss.
Forderung des DFK erfüllt
Schon seit Jahren hatte sich der DFK auch für eine deutliche Erhöhung des Steuerfreibetrages bei der Mitarbeiterkapitalbeteiligung, als weitere wichtige Säule der Altersversorgung, ausgesprochen. Nun wird der steuerfreie Höchstbetrag von 360 Euro auf 720 Euro angehoben. Damit wird der Forderung des DFK in einem geringen Umfang Rechnung getragen. „Das die GroKo hier leider die große Chance auf eine echte, etwa dem europäischen Niveau entsprechende, Förderung der Mitarbeiterkapitalbeteiligung verpasst hat, ist aber mehr als enttäuschend und muss in der Zukunft weiter angegangen werden“, so Krekels weiter.
Freibetrag für Mitarbeiterkapital anheben
Der DFK fordert den Freibetrag für die Mitarbeiterkapitalbeteiligung auf mindestens 3.000 Euro anzuheben, wie er heute z.B. schon in Österreich gilt. Die Förderung darf außerdem nicht auf Aktiengesellschaften beschränkt werden, sondern muss auch für andere Gesellschaftsformen, wie z.B. GmbHs gelten.
Weiter sollen auch die Empfänger von betrieblichem Versorgungseinkommen, in Form lebenslanger Renten oder auch einer Kapitalleistung, bei den Krankenkassenbeiträgen entlastet werden und nicht mehr – wie bisher – den vollen Beitragssatz von 14,6 % zuzüglich des jeweiligen „kassenindividuellen“ Zusatzbeitrages aus ihrem betrieblichen Versorgungseinkommen entrichten.
Freibetrag für bestimmte Versorgungsbezüge
Die Einigung sieht nun für solche Versorgungsbezüge einen Freibetrag von 155,75 Euro monatlich vor, also von einem Zwanzigstel der aktuellen monatlichen Bezugsgröße aus dem durchschnittlichen Einkommen der Versicherten im vorvergangenen Jahr gemäß § 18 SGB IV, so dass betriebliches Versorgungseinkommen in dieser Höhe künftig beitragsfrei bleiben soll. Dieser Betrag entspricht der bisherigen „Freigrenze“ für Betriebsrentner, deren gesamtes betriebliches Versorgungseinkommen niedriger lag, und deshalb insgesamt beitragsfrei war. Er soll künftig für alle Empfänger von betrieblichem Versorgungeinkommen beitragsfrei sein. Für Bezieher höherer Versorgungseinkommen dürfte dies nur eine unbefriedigende Lösung darstellen.
Fehlender Mut
„Der GroKo fehlt auch hier der Mut, die Ungerechtigkeit gegenüber Betriebsrentnern, die dem Aufruf der Politik gefolgt waren, sich mit Eigenvorsorge und Betriebsrenten eine stabile Altersversorgung zu schaffen, endgültig und für alle Betroffenen zu beenden“, mahnt Krekels an.
Es gibt auch Positives
Anreize, wie den bAV-Förderbetrag für arbeitgeberfinanzierte betriebliche Altersversorgung bei Geringverdienern auf 288 Euro anzuheben oder etwa einen Beteiligungsfonds bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau für Zukunftstechnologien von 10 Milliarde einzurichten, sind positiv zu bewerten.
Dennoch ist die Einigung der Großen Koalition aus Sicht des DFK leider nicht der „große Wurf oder Meilenstein“ sondern eher eine „verpasste Chance“.