Auch Ulf Niklas meint, dass Deutschland seinen eigenen Weg in Sachen Regulierung gehen sollte. „Wir sind keine Verfechter eines Provisionsverbots, da dies für die Etablierung der Honorarberatung auch nicht zwingend erforderlich ist“, so der Honorarberater.
Ein strittiger Punkt der deutschen Regulierung ist die Honorarberatung über Versicherungen, die derzeit in Paragraf 34e GewO geregelt ist. Diese Regelung stößt bei Honorarberatern und Verbraucherschützern gleichermaßen auf Kritik.
„Da Beratung immer ganzheitlich erfolgen sollte, gehört auch der Vertrieb von Versicherungsprodukten im Rahmen des Honoraranlagegesetzes geregelt“, meint Karl Matthäus Schmidt, Vorstandsvorsitzender der auf Honorarberatung spezialisierten Berliner Quirin Bank.
BVK gegen weitere Regulierung
Zum Inkrafttreten des Honoraranlageberatungsgesetzes hatte auch der Verbraucherzentrale Bundesverband die Versäumnis des Gesetzgebers, eine einheitliche Regelung zu erlassen, kritisiert und forderte eine zügige Reform des Gesetzes.
Der BVK spricht sich indes gegen eine weitere Regulierung aus. Noch weiter geht die Forderung des AfW Bundesverband Finanzdienstleistung, den Paragrafen 34e GewO ganz abzuschaffen.
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„Die Tätigkeitsvoraussetzungen für Makler und Versicherungsberater sind gleich“, begründet der Berliner Rechtsanwalt Norman Wirth, der geschäftsführender Vorstand des AfW Bundesverband Finanzdienstleistung ist.
„Dass ein Makler dem Versicherungsberater bei Gewerbekunden gleichgestellt ist, also dort Honorarberatung zulässig ist, ergibt sich schon aus Paragraf 34 d Abs. 1 Satz 4 GewO“, so Wirth. „Es ist nicht ersichtlich, warum das nicht auch gegenüber Endkunden möglich sein soll.“
Auch die Prognosen beider Lager über die Zukunft der Honorarberatung in Deutschland sind gegensätzlich. „Wenn es nach der Akzeptanz in der Bevölkerung und auf dem Markt geht, wird Honorarberatung auch in Zukunft hauptsächlich für eine gewisse – eher elitäre – Bevölkerungsschicht eine Alternative sein“, meint AfW-Vorstand Wirth.
Die Vertreter der Honorarberatung glauben indes, dass der Marktanteil ihrer Vergütungsform wachsen wird und in fünf bis zehn Jahren bei 15 bis 20 Prozent liegen könnte. (jb)
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