Große Unkenntnis in Sachen bAV-Reform

Mangelnde Information verhindert offensichtlich, dass das Potenzial der Betriebsrenten ausgeschöpft wird. So haben rund zwei Drittel der Arbeitnehmer noch nichts vom Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) gehört, das Anfang 2018 in Kraft getreten ist. Das hat eine repräsentative Studie des Beratungsunternehmens Aon Hewitt ergeben.

Auch bei vielen Arbeitgebern in kleineren Unternehmen herrscht Unkenntnis.

Dabei fallen die Unterschiede zwischen kleineren Betrieben mit weniger als 250 Beschäftigten (69,9 Prozent) und Großbetrieben (65,7 Prozent) kaum ins Gewicht. Lediglich die Mitarbeiter bei Banken, Versicherungen und anderen Finanzdienstleistern sind von Berufswegen besser informiert. Aber auch in dieser Branche haben 40 Prozent der Mitarbeiter noch nichts von dem neuen Gesetz gehört.

Unabhängig vom neuen BRSG gibt es bei Arbeitnehmern vor allem in kleineren Unternehmen extrem große Wissenslücken, was die betriebliche Altersversorgung (bAV) betrifft. Rund die Hälfte der Mitarbeiter in Betrieben mit bis zu 250 Mitarbeitern (48,9 Prozent) weiß nichts davon, dass für sie bereits seit langem ein Anspruch auf bAV besteht.

Kaum noch „Totalverweigerer“

Auch bei vielen Arbeitgebern in kleineren Unternehmen herrscht hier Unkenntnis. Fast ein Drittel (29,2 Prozent) der Manager weiß nicht, dass sie ihren Mitarbeitern eine Entgeltumwandlung anbieten müssen.

Gleichwohl ist die Bereitschaft der Arbeitgeber vorhanden, sich in dieser Hinsicht zu engagieren. Nur bei den Kleinstbetrieben mit bis zu zehn Mitarbeitern gibt es mit etwas mehr als einem Viertel (26,1 Prozent) noch eine nennenswerte Zahl von „Totalverweigerern“. Deren Anteil schrumpft bei den Unternehmen zwischen 51 und 250 Mitarbeitern auf 4,3 Prozent.

Befragt wurden 1.000 Arbeitnehmer und 500 Verantwortliche aus Unternehmen mit bis zu 250 Mitarbeitern. (kb)

Foto: Picture Alliance

 

 

 

 

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