Großer Map-Report: Debeka verteidigt Position als bester PKV-Anbieter

Tieferer Einblick

Eine weitere Variante zu den Beitragssteigerungen im Vertragsteil basiert auf der BaFin-Nachweisung 230. Im Gegensatz zu den Musterfällen wird hier nicht ein bestimmter Vertrag beziehungsweise eine Tarifkombination für die Gegenüberstellung herangezogen, sondern der gesamte Bestand nach Monatssollbeiträgen.

In dieser Rechnung für den Zeitraum von 2012 bis 2021 lagen die jährlichen Beitragsanpassungen durchschnittlich bei 2,4 Prozent. Das Jahr 2021 verzeichnete mit einer durchschnittlichen Anpassung von 4,5 Prozent die höchste Steigerung im Beobachtungszeitraum. Es ist davon auszugehen, dass Beitragsanpassungen für den Gesamtbestand gemäß offizieller Nachweisung die Beitragsentwicklungen in der PKV deutlich besser darstellen als konstruierte Fallbeispiele mit fiktiven Versicherten. Zu berücksichtigen ist jedoch, dass dabei keine Selbstbehaltserhöhungen einfließen. 

Dennoch ist dieses Beispiel besonders wertvoll. Da hier alle Tarife berücksichtigt werden und es sich zudem um einen offiziellen Nachweis handelt, sind etwaige Manipulationen in der Betrachtung eher unwahrscheinlich. Das heißt, den Gesellschaften ist es nicht möglich für den Vergleich lediglich einen beitragsstabilen Tarif auszusuchen. 

Für manchen Versicherer sind diese Informationen offensichtlich zu heikel, um sie für ein Rating zu veröffentlichen. Gut vorstellbar ist auch, dass mit der Abfrage dieser Daten potenzielle neue Teilnehmer abgeschreckt werden. Dem Produkt PKV, das seit Jahren um jeden Neukunden ringen muss, wird mit dieser Mauertaktik ein Bärendienst erwiesen.

Lesen Sie hier, wie es weitergeht.

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